16.04.2024

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Kohleausstieg

Verdruss auf allen Seiten

Von Greenpeace bis zur Industrie: Die Kritik am Gesetzentwurf ist teilweise vernichtend

Norman Hanert
18.06.2020

Noch vor der parlamentarischen Sommerpause will Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) den Ausstieg aus der Kohleverstromung mit einem Gesetz festzurren. Der entsprechende Gesetzentwurf stieß bei einer Expertenanhörung im Bundestag nun aber auf teilweise vernichtende Kritik.

Nicht nur Wirtschaftsverbände und Unternehmen, sondern auch Gewerkschaften und Umweltorganisationen forderten bei einer öffentlichen Sitzung des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie am 25. Mai die Bundesregierung zu Nachbesserungen auf. Auf der einen Seite stehen „Klimaschützer“, denen mit Altmaiers Gesetzentwurf zu viele Kohlekraftwerke zu lange am Netz bleiben. So hatte Greenpeace bereits vor der Anhörung davon gesprochen, das geplante Gesetz sei ein „Schlag ins Gesicht der Kohlekommission“.

Der Geschäftsführer des Bundesverbandes neue Energiewirtschaft, Robert Busch, fordert sogar, das Gesetz solle gestoppt werden, da die Gefahr bestehe, dass es den Kohleausstieg verzögert und verteuert. So sieht Buschs Verband etwa bei dem Vorhaben der Bundesregierung, Entschädigungen für die Stilllegungen von Kohlekraftwerken zu zahlen, die Gefahr von Fehlanreizen. Aus Sicht des Verbandes lassen sich Kohlekraftwerke schon jetzt kaum noch rentabel betreiben. Die Aussicht auf Entschädigungen könne Anreize setzen, die Kohlekraftwerke länger laufen zu lassen, als dies ohne Gesetz der Fall wäre, so die Argumentation.

Auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sieht in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Abweichung von dem, was als Kohle-Kompromiss vor gut anderthalb Jahren mühsam ausgehandelt wurde. Holger Lösch, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BDI, sprach im Zusammenhang mit den nun präsentierten Gesetzesplänen sogar von einem „Vertrauensbruch für jeden künftigen Beteiligungsprozess“. Der Wirtschaftsverband sieht nämlich die Gefahr, dass – anders als vereinbart – mit dem Kohleausstieg auf die Energieverbraucher am Ende doch höhere Stromkosten zukommen können: „Der vorliegende Gesetzentwurf eröffnet nur die Möglichkeit, Übertragungsnetzentgelte durch Bundeszuschüsse abzusenken, sichert diese aber nicht verbindlich zu“, warnt Lösch. Stattdessen fordert der BDI, die Absenkung der Übertragungsnetzentgelte für private und gewerbliche Verbraucher im Gesetz verbindlich zu verankern.

Einen besonders heiklen Punkt in den Plänen der Bundesregierung stellt der unterschiedliche Umgang mit Braunkohle und Steinkohle dar. Die Planungen sehen vor, dass sich Steinkohle-Betreiber bis 2026 bewerben können, ihre Kraftwerke gegen Entschädigung abzuschalten. Schon ab 2027 sollen dann aber entschädigungslose Abschaltungen von Steinkohlekraftwerken folgen. Betreiber von Braunkohlekraftwerken sollen auch bei einer späteren Abschaltung noch entschädigt werden.

Ein Vertreter der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände wies darauf hin, dass mit diesen Plänen kommunales Eigentum ohne jegliche finanzielle Kompensation enteignet werden soll. Joachim Rumstadt vom Stromerzeuger STEAG warnte vor „kaum kalkulierbaren rechtlichen Risiken“, wenn Kraftwerke, die teilweise erst 2013 in Betrieb genommen wurden, stillgelegt werden sollen. Dies könne in Klageverfahren münden, die sogar auf der Ebene der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit geführt werden.

Zweifel an der Berechenbarkeit

Trotz der Besserbehandlung der Braunkohle bleibt hier die Sorge um die Berechenbarkeit der getroffenen Beschlüsse. Noch vor der Anhörung im Bundestag hatte sich der Lausitzer Energiekonzern LEAG für eine Änderung am Gesetz stark gemacht, die auf den ersten Blick zunächst einmal unspektakulär erscheint. In einem Brief an die Bundesregierung schlug die Unternehmensführung vor, im Gesetz ganz ausdrücklich die energiepolitische Notwendigkeit der mitteldeutschen Tagebaue zu erwähnen. Damit soll die Beständigkeit der aktuellen Beschlusslage abgesichert werden. Schon nach der kommenden Bundesstagwahl könnte beispielsweise eine Regierung unter Beteiligung der Grünen den Kohleausstieg schneller vorantreiben als vereinbart, so eine der Befürchtungen in der Energiewirtschaft. LEAG-Sprecher Thoralf Schirmer sagte: „Wir brauchen Planungs- und Rechtssicherheit.“

Bereits im vergangenen Jahr hatten die betroffenen Kohleländer Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt einen mittlerweile abgeblockten Vorstoß unternommen, die zugesagten Strukturhilfen für die Kohleregionen in einem Staatsvertrag festzuschreiben. Auch hierbei spielte die Sorge mit, dass die Zusagen unter geänderten politischen Bedingungen eines Tages nicht eingehalten werden. In einem Staatsvertrag könnten Regelungen festgelegt werden, an die sich auch künftige Bundesregierungen halten müssten.


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Kommentare

Gerhard Schweickhardt am 28.06.20, 16:43 Uhr

Der unsägliche Kohleausstieg,,,
VERDI wurde reingelegt als die wegen Entschädigungen zustimmten.
Die Kohlekommission bestand aus Nichtfachleuten.
Der Kohleausstieg hat keine Wirkung auf die CO2 Konzentration, wie durch den Lockdown gezeigt.
Das ganze Klimaschutzkartenhaus fällt endlich ein.
Beste Grüße Gerhard Schweickhardt

sitra achra am 18.06.20, 13:56 Uhr

Altmaiers Kompetenz als Wirtschaftsminister ähnelt der eines Blinden als Vorsitzender bei einem Ophtalmologenkongress.

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