18.11.2024

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EU-Bürokratie

Verlagssterben wegen irrsinniger EU-Verordnung

Detailversessener Rückverfolgszwang bringt Unternehmen der Druck- und Verlagsbranche in Not

Wolfgang Kaufmann
18.11.2024

Die Europäische Union hat ein neues bürokratisches Monstrum geschaffen. Es heißt: EU-Verordnung 2023/1115 über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen (EU Deforestation Regulation, EUDR).

Der Zweck der Verordnung liegt darin, einen Rechtsrahmen zum Schutz der Wälder und Anreize zum Übergang zu nachhaltigen Lieferketten bei Produkten wie Holz sowie dem daraus hergestellten Papier zu schaffen. Allerdings ist das Regelwerk extrem kompliziert, obwohl angeblich geplant war, „eine effiziente, praktikable und bürokratiearme Anwendung sicherzustellen“. So dürfen Verlage künftig nur noch Bücher und andere Druckerzeugnisse in Verkehr bringen, wenn sie zweifelsfrei nachweisen können, dass ihre Produkte aus Papier bestehen, dessen Holz in einem Wald geschlagen wurde, in dem es nach dem 31. Dezember 2020 zu keinerlei Forstschädigungen oder Umwandlungen zu landwirtschaftlichen Flächen kam.

Hierzu müssen sie eine lückenlose Sorgfaltserklärung vorlegen, aus welcher der gesamte Weg des Holzes beziehungsweise Papiers bis zurück zum Ort des Holzeinschlags hervorgeht, dessen genaue geographische Lage anzugeben ist. Dabei sind alle Unternehmen entlang der Lieferkette für die Einhaltung der EUDR verantwortlich, was den Koordinations-, Dokumentations- und Kontrollaufwand ins Unermessliche wachsen lässt. Bei Verstößen drohen Strafen, angefangen von finanziellen Sanktionen bis hin zur Vernichtung der „illegalen“ Druckwerke.

Die EUDR stieß inzwischen auf vielfältige Kritik. Beispielsweise bemängelten Verlags- und Pressevertriebsunternehmen sowie die Druckindustrie als auch die Papierhersteller die zum Teil völlig unklaren Anforderungen der Verordnung, die dennoch zum 30. Dezember in Kraft treten sollte. Daraufhin verschob die EU-Kommission den Start der EUDR jetzt um ein Jahr und versprach mehr Konkretisierungen, was aber nichts an den übrigen Kritikpunkten ändert.

Betroffene Verbände wie der Börsenverein des Deutschen Buchhandels, der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger, der Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen, der Bundesverband Druck und Medien und der Medienverband der freien Presse äußerten die Befürchtung, dass die Bürokratiebelastung der Unternehmen zur Schrumpfung der Produktpalette führen werde. Und tatsächlich sind die Vorgaben für kleinere Verlage nahezu unerfüllbar, weswegen deren Rückzug vom Markt droht. Die Arbeitsgemeinschaft von Jugendbuchverlagen sprach in diesem Zusammenhang von einem „Damoklesschwert“, das über der Branche schwebe.

Sollte daraus wirklich ein Verlagssterben resultieren, wäre das ein schwerer Verlust für die kulturelle Vielfalt sowie auch die Meinungsfreiheit in Europa. Zudem steht nun wohl die Monopolisierung des Verlagswesens mit allen nachteiligen Folgen für die Käufer der Druckerzeugnisse bevor. Denn die Großverlage werden die Kosten der Umsetzung der EUDR sicher auf die Konsumenten abwälzen.


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