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Das Lieblingsprojekt des rot-rot-grünen Senats trifft eine weitgehend unvorbereitete Verwaltung
Die Berliner Rathauskoalition aus SPD, Linkspartei und Grünen hat im Rekordtempo die Idee für einen Mietendeckel in ein Gesetz umgewandelt. Bei der Umsetzung im Verwaltungsalltag tauchen nun allerdings Schwierigkeiten auf.
Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte das „Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin“ bereits Ende Januar verabschiedet. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt am 23. Februar ist das Gesetz in Kraft getreten. Rückwirkend werden die Mieten für rund 1,4 Millionen Wohnungen für fünf Jahre auf dem Niveau vom 18. Juni 2019 eingefroren. Das Gesetz legt zudem fest, dass ab kommenden November eine „überhöhte“ Miete verboten ist und abgesenkt werden kann.
Schätzungen des Senats gehen dahin, dass etwa 340 000 Menschen in der Hauptstadt zu viel Miete zahlen. Zumindest beim Gesetzgebungsverfahren haben die Politiker der rot-rot-grünen Koalition ungewöhnlich zügig gearbeitet: Das Konzept zur Deckelung von Mieten wurde erst ab Anfang 2019 wirklich intensiv diskutiert. Bereits im vergangenen Juni beschloss der Senat die Eckpunkte für die neue Mietenregelung. So ist innerhalb nur eines Jahres aus einer Idee ein geltendes Gesetz geworden.
Im Eiltempo durchgezogen
Bei diesem Tempo indes nicht ganz mithalten konnte die Berliner Verwaltung. Allein die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen benötigt für den Mietendeckel 153 zusätzliche Mitarbeiter. Die Bezirke werden überdies mindestens 48 neue Stellen schaffen müssen. Die landeseigene Investitionsbank Berlin (IBB) nannte bislang noch keine konkrete Zahl, wie viele Mitarbeiter sie zur Umsetzung des Mietendeckels einstellen wird. Im Auftrag des Senats soll die Förderbank Anträge zu Mietzuschüssen und auch Härtefall-Anträge von Vermietern bearbeiten.
Bis bei der Senatsverwaltung und den Bezirken die neuen Mitarbeiter ihre Arbeit aufnehmen, werden jedoch noch Monate vergehen. Eine Woche nach Inkrafttreten des Deckels hatte nur die Hälfte der zwölf Berliner Bezirke überhaupt Stellen für dessen Umsetzung ausgeschrieben. Drei weitere Bezirke und die Senatsverwaltung haben erst für die nächsten Wochen Stellenausschreibungen angekündigt. Drei Bezirke haben bis Anfang März noch gar keine Zeitplanung für die Stellenausschreibungen genannt.
Die Beschäftigtenvertretung der Berliner Verwaltung bezeichnet den Zeitplan für das Neupersonal als „ambitioniert“, was man mit „überstürzt“ übersetzen könnte. Daniela Ortmann vom Hauptpersonalrat sagte zum Sender RBB, machbar sei das nur, wenn bereits jetzt bei Auswahlverfahren, Schulungen sowie dem IT-System alles reibungslos laufe. Kritisch bewertet Ortmann dabei den Umstand, dass einige Bezirke noch nicht einmal Termine für die Stellenausschreibungen genannt hätten. Auch die Befristung der Stellen könne dazu führen, dass möglicherweise nicht genug geeignete Bewerbungen eingingen. Derzeit scheint es schon bei der Information von Mietern und Vermietern über die neuen Regelungen zu hapern.
Angekündigt hatte Wohnungssenatorin Katrin Lompscher (Linkspartei), mit dem Inkrafttreten des Gesetzes würde eine Telefonhotline bereitstehen. Testanrufe einer Hauptstadtzeitung förderten allerdings eine massive Überlastung der Behörden-Servicenummer zutage.
Mieter sollen Geld zurücklegen
Schwierigkeiten drohen dem bundesweit bislang einmaligen Projekt jedoch nicht nur bei der Umsetzung durch die Berliner Verwaltung: Auch das Bundesverfassungsgericht wird sich möglicherweise schon in einigen Wochen mit dem Berliner Mietengesetz befassen. Nachdem CDU und FDP bereits vergangenes Jahr den Gang nach Karlsruhe angekündigt hatten, sind nun im Bundestag genug Stimmen für eine Verfassungsklage zusammen. Das notwendige Quorum für eine Kontrollklage liegt bei 178 Bundestagsabgeordneten. Der Berliner CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak teilte unlängst mit, den Antrag auf Einreichung der Verfassungsklage hätten bereits 190 Abgeordnete unterschrieben. Ebenfalls noch vor der parlamentarischen Sommerpause wollen auch die Fraktionen von CDU und FDP im Berliner Abgeordnetenhaus vor das Landesverfassungsgericht ziehen.
Bei Berlins größtem Vermieter, dem Immobilienkonzern Deutsche Wohnen, ist man der Auffassung, dass die Mietendeckelung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sei und möglicherweise später wieder einkassiert werde. In einem Interview gab das Deutsche-Wohnen-Vorstandsmitglied Henrik Thomsen Mietern sogar den Rat, Geld zurückzulegen, um später nicht aufgrund von Mietrückständen Probleme zu bekommen.