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Hass-Demo von Islamisten: Das einst rot-rot-grüne Gesetz sorgt für immer größeren Unmut
In der deutschen Hauptstadt finden jedes Jahr rund 7500 Demonstrationen statt. Dabei profitieren die Veranstalter von einem sehr freizügigen Versammlungsfreiheitsgesetz, das der rot-rot-grüne Senat bereits 2021 beschlossen hatte. Nach einer unappetitlichen hasserfüllten Anti-Israel-Demo vor der ägyptischen Botschaft wird in Berlin nun diskutiert, ob und wie das Demonstrationsrecht nachgebessert werden muss.
Berlins Polizei wollte die von einem Islamismus-Influencer angemeldete Demo eigentlich ohnehin untersagen. Das Verwaltungsgericht hatte das Verbot zunächst auch bestätigt, das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg genehmigte die Demonstration dann allerdings doch. Auf der besagten Demonstration am 5. Juli wurde die vom Oberverwaltungsgericht gemachte Auflage, dass keine Geschlechtertrennung stattfinden darf, ignoriert. Gut sichtbar demonstrierten Männer und Frauen getrennt. Mehr noch: Demo-Teilnehmer skandierten anti-israelische Parolen und forderten die Einführung eines islamischen Gottesstaats im Nahen Osten.
Unverständnis für Gerichtsurteil
Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel hält sich normalerweise zurück, wenn es um die Bewertung anderer Behörden oder der Arbeit von Justiz und Parlament geht. Nach der Aufhebung des Demo-Verbots betonte die Polizeipräsidentin jedoch: „In den siebeneinhalb Jahren im Amt als Polizeipräsidentin hat mich noch nie eine gerichtliche Entscheidung so geschmerzt.“
Senatschef Kai Wegner (CDU) begrüßte ausdrücklich, dass die „Versammlungsbehörde alles unternommen hat, um diesen Aufmarsch zu untersagen“. Wegner weiter: „Ein Kalifat – und die damit verbundene Ideologie – ist mit unserem Rechtsstaat und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unvereinbar und hat in Deutschland nichts verloren.“
Wegner sprach sich dafür aus, den Begriff der öffentlichen Ordnung wieder ins Berliner Versammlungsfreiheitsgesetz festzuschreiben. Demonstrationen könnten damit künftig leichter untersagt werden, wenn die „öffentliche Ordnung“ gefährdet ist. CDU und SPD hatten bereits zu Beginn ihrer Regierungszeit vereinbart, diese Begrifflichkeit wieder ins Versammlungsfreiheitsgesetz aufzunehmen. Nach Angaben der SPD-geführten Senatsinnenverwaltung läuft derzeit noch die „Evaluation“ des Demo-Gesetzes. Die Neufassung des Gesetzes wird damit frühestens nach der parlamentarischen Sommerpause anlaufen.
Mit der Einführung des Berliner Versammlungsfreiheitsgesetzes im Jahr 2021 hatte die damalige rot-rot-grüne Senatskoalition eine radikale Abkehr vom Versammlungsrecht des Bundes vollzogen. Bundesrecht wurde klar durch Landesrecht ersetzt. SPD, Linkspartei und Grüne feierten das Gesetz seinerzeit als ein „deutschlandweites Vorbild für ein demokratieförderndes und grundrechtsbezogenes Versammlungsrecht“.
Allerdings gab es auch damals schon massive Kritik, deren Richtigkeit sich mittlerweile bestätigt hat. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bemängelte etwa, dass mit dem Gesetz der Polizei lediglich ein Deeskalationsgebot auferlegt worden ist, nicht aber den Veranstaltern von Demonstrationen.