27.07.2024

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Das juristische Tauziehen

„Verschwörer“, „Manipulierer“ und „Aufwiegler“

Die Anschuldigungen von Trumps Gegnern wiegen schwer, doch die Gerichte einiger Bundesstaaten lehnen den Ausschluss ab

Wolfgang Kaufmann
25.01.2024

Die US-Präsidentschaftswahlen dieses Jahres begannen am 15. Januar mit den parteiinternen Vorwahlen der Republikaner im Bundesstaat Iowa. Dabei konnte der einstmalige Amtsinhaber Donald Trump einen überragenden Sieg verbuchen, obwohl er derzeit in vier Straf- und drei Zivilprozesse verwickelt ist. Die Ankläger in den Strafverfahren werfen ihm unter anderem vor: Verschwörung gegen ein offizielles Verfahren und das Wahlrecht durch die Anstiftung zum Sturm auf das Kapitol am 6. Januar 2021, Verschwörung zur rechtswidrigen Änderung des Präsidentschaftswahlergebnisses in Georgia, Fälschung von Geschäftsunterlagen und illegale Wahlkampffinanzierung sowie unbefugten Besitz geheimer Unterlagen zur nationalen Sicherheit in Tateinheit mit Behinderung der Justiz. Dazu kommen zwei Schadenersatzklagen und ein Prozess wegen Verleumdung.

Doch damit erschöpft sich das juristische Ungemach für Trump noch nicht, denn in einigen Bundesstaaten sind auch Verfahren anhängig, deren Zweck darin besteht, ihn von den Präsidentschaftswahlen auszuschließen. Dazu bemühen die Kläger stets den Abschnitt 3 des 14. Zusatzartikels der Verfassung der Vereinigten Staaten von 1866. Darin heißt es: „Niemand darf Senator oder Repräsentant im Kongress oder Wähler des Präsidenten und Vizepräsidenten sein oder ein ziviles oder militärisches Amt in den Vereinigten Staaten oder in einem Bundesstaat innehaben, der sich zuvor als ... Beamter der Vereinigten Staaten oder als Mitglied einer gesetzgebenden Körperschaft eines Bundesstaates oder als Exekutiv- oder Justizbeamter eines Bundesstaates ... an einem Aufstand oder einer Rebellion gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten beteiligt hat.“

Eine knappe Entscheidung
Das Oberste Gericht des Bundesstaates Colorado entschied am 19. Dezember vergangenen Jahres mit knapper Mehrheit von vier zu drei Stimmen, einer Klage der Gruppe Citizens for Responsibility and Ethics stattzugeben und Trump wegen angeblicher Aufwiegelung der Demons-tranten vom 6. Januar 2021 auf der Grundlage des 14. Zusatzartikels von den Stimmzetteln in Colorado streichen zu lassen. Das Gleiche tat neun Tage später die der Demokratischen Partei angehörende Wahlleiterin im Bundesstaat Maine, Shenna Bellows. Hierdurch wurde zum ersten Mal in der Geschichte der Vereinigten Staaten ein Präsidentschaftskandidat unter Berufung auf die 158 Jahre alte Regelung, deren Zweck ursprünglich darin bestand, Repräsentanten der Südstaaten nach dem Bürgerkrieg den Zugang zu politischen Ämtern zu verwehren, von der Wahl ausgeschlossen.

Allerdings fielen in anderen Bundesstaaten gegensätzliche Entscheidungen. So lehnte es das Oberste Gericht von Michigan ab, die Streichung Trumps von den Wahlzetteln zu verfügen. Das Gleiche geschah in Minnesota und Arizona. In diesen beiden Fällen urteilten die Richter, einzig und allein die politischen Parteien hätten zu bestimmen, wer bei den Vorwahlen antrete.

Außerdem legten sowohl Trumps Anwälte als auch das namens der Republikanischen Partei agierende American Center for Law and Justice in Colorado Berufung ein. Zur Begründung hieß es unter anderem, dass Trump bislang weder wegen der Aufstachelung zur Rebellion noch gar der Beteiligung an einer solchen verurteilt worden sei. Daraufhin setzte der Colorado Supreme Court in Denver sein eigenes Urteil aus, um eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes der USA abzuwarten, da dieser die letzte Instanz sei, wenn es um Verfassungsfragen gehe. Das wurde mehrheitlich begrüßt. So sagte der frühere republikanische Kongressabgeordnete Adam Kinzinger aus Illinois: „Wir können uns den Mund fusselig reden beim Auslegen des 14. Zusatzartikels, es gibt gute Argumente auf beiden Seiten, aber eine schlussendliche Klärung kann nur höchstrichterlich erfolgen.“ Die erste mündliche Anhörung vor dem Supreme Court of the United States zur Frage des Wahlausschlusses von Trump soll nun am 8. Februar stattfinden.

Juristischer Sieg für Trump
Vor einigen Tagen entschied der Oberste Gerichtshof in Washington, sich momentan nicht mit der Frage der rechtlichen Immunität des 77-jährigen Milliardärs zu befassen. In den beiden Strafverfahren gegen Trump wegen Verschwörung, Wahlmanipulation und weiterer Delikte argumentieren dessen Anwälte immer wieder, dass er für keine der ihm vorgeworfenen Handlungen während seiner Präsidentschaft juristisch zur Verantwortung gezogen werden könne: „Wenn ein Präsident jedes Mal, wenn er eine schwierige Entscheidung zu treffen hat, über die Schulter schauen und sich fragen muss, ob er nach dem Ausscheiden aus dem Amt ins Gefängnis wandern könnte, sobald seine politischen Gegner an die Macht kommen, dann schwächt das unweigerlich die Möglichkeiten des Präsidenten.“

Dass der Supreme Court die Klärung der Frage nach der Immunität des Staatsoberhauptes vorerst verweigerte, obwohl die Anklagebehörde hier ungewöhnlich energisch auf eine Entscheidung drängte, gilt als juristischer Sieg für Trump. Während also weiterhin in der Schwebe bleibt, ob die beiden wichtigsten Strafverfahren gegen Trump überhaupt eine substantielle Basis haben, will sich der Oberste Gerichtshof in Kürze damit befassen, ob seine Nichtzulassung zu den Wahlen in Colorado – und damit perspektivisch auch in anderen Bundesstaaten – aufgrund des 14. Zusatzartikels berechtigt ist. Das nützt Trump insofern, als die Vorwahlen schon im Gange sind und der Nominierungsparteitag der Republikaner im Juli stattfindet, während eine Verschleppung der Strafverfahren die durchaus reale Möglichkeit einer Selbstbegnadigung birgt, wenn Trump als Sieger aus den Präsidentschaftswahlen hervorgeht. Letzteres ist keineswegs ausgeschlossen. Seine Zustimmungswerte steigen im Gegensatz zu denen der anderen Kandidaten unaufhörlich. Außerdem steht die Führungsriege der Republikaner im Repräsentantenhaus geschlossen hinter ihm.


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