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Von 32 Illegalen an Luxemburgs Grenze kamen nur zwei im Großherzogtum an
Die deutsche Grenze mit Luxemburgs Ostgrenze besteht seit dem Wiener Kongress im Jahr 1815, auf dem sie einst festgelegt wurde, nur aus Grenzflüssen. Die Kontrollstellen befinden sich also stets auf Brücken über Flüssen wie der Mosel, der Sauer und der Our. Meistens wurden diese Kontrollstellen seit den Schengener Abkommen aus dem Jahr 1985 wieder abgebaut. Jetzt wurden allerdings zur Bekämpfung der irregulären Zuwanderung die deutschen Grenzkontrollen auch zu Luxemburg wieder eingeführt. Seit dem 16. September kontrolliert nun die Bundesrepublik Deutschland wieder seine Außengrenzen.
Luxemburg ist gefordert
An der Grenze zu Luxemburg sind zwei permanente Checkpoints wieder aufgebaut worden. Einer hinter der Autobahnbrücke Richtung Trier und ein weiterer hinter der Autobahn Richtung Saarbrücken hinter dem Ort Schengen. Symbolischer könnte die deutsche Klatsche gegen die mit Schengen verbundenen offenen Grenzen in der EU nicht sein.
Die Polizisten haben den Auftrag, Personen die Einreise zu verweigern, die keine Berechtigung für den Grenzübertritt haben – und bei der Kontrolle zudem das Wort Asyl zu sagen vergessen. Ein Sprecher der Trierer Polizeiinspektion erklärte vor Kurzem der Luxemburger Tageszeitung „Tageblatt“, bei wem das der Fall ist: „Menschen, die kein Visum, keinen Aufenthaltstitel oder sogar eine Einreisesperre haben“. Wenn solche Menschen nachweislich aus Luxemburg kämen, dann könnten sie auch dorthin zurückgewiesen werden, betonte der Polizeisprecher. „Dann müssen auch die Luxemburger endlich einmal ihre Arbeit machen“, heißt es im Trierer Volksmund bereits.
Eine fast alberne Irrfahrt
Konkret werden betroffene Personen jedoch erst einmal auf die Bundespolizeiwache nach Trier gebracht, also doch auf deutsches Territorium gelassen, weil sich auf der Luxemburger Seite der Grenze keine Polizeistationen befinden, denen man die irregulären Grenzüberschreiter übergeben könnte. In Trier werden erst einmal die erkennungsdienstlichen Maßnahmen ergriffen, also Fingerabdrücke, Fotos und vieles mehr. Von der Inspektion geht es dann auf der Bundesstraße zurück nach Wasserbillig in Luxemburg, wo sich eine Luxemburger Polizeistation befindet, um die Übergabe regulär durchzuführen. Dieser Vorgang und Ablauf geschieht in Ab- und Rücksprache mit der Luxemburger Polizei.
Keiner weiß, wohin sie gehen
Allerdings mangelt es bedenklich bei diesen Rücksprachen und Übergaben an zählbaren Ergebnissen. Denn laut Auskunft der Bundespolizei erfolgten allein im Zeitraum zwischen dem 16. September und 30. September „insgesamt 32 Zurückweisungen an die Luxemburger Kollegen“. Auf Luxemburger Seite weiß man nur von wesentlich weniger Fällen. Die Luxemburger Polizei erklärte am 4. Oktober dem „Tageblatt“, dass „seit Beginn der derzeitigen Kontrollen seitens der deutschen Polizei nur eine Person an die Luxemburger Polizei übergeben wurde“. Am 15. Oktober erklärte Luxemburgs Innenminister, dass dann „doch zwei Personen an die Police grand-ducale übergeben wurden“. Beide irregulären Personen konnten das Luxemburger Kommissariat allerdings wieder als freie Menschen verlassen. Wohin, wusste die Luxemburger Polizei aber nicht.
Solche überaus merkwürdigen zahlenmäßigen Differenzen bei Rücküberführungen von irregulär Eingereisten im binationalen Grenzverkehr sind erstaunlich. 32 minus zwei ergibt 30. Heißt somit: Was mit den verbliebenden 30 rücküberführten Ausländern geschehen ist, konnte weder die deutsche noch die Luxemburger Polizei erklären. Offenbar weiß die Polizei trotz Kontrollen nicht, was an den Grenzen wirklich passiert. So etwas nennt man Kontrollverlust.
Frage der Interpretation
Die Luxemburger Regierung zweifelt an der Legalität der deutschen Grenz-Zurückweisungen. Das hat sie gleich mehrmals bekundet. Der legale Rahmen wird in Deutschland anders interpretiert als in Luxemburg. Auch wenn Luxemburg laut dem Dublin-Verfahren für eine Person zuständig wäre, ist das nach Luxemburger Verständnis der Dublin-Verträge eine Prozedur nicht zwischen den jeweiligen Polizeibehörden, sondern zwischen den Einwanderungsbehörden.
In Deutschland kann ein Migrant einen Antrag auf Asyl bei der Polizei stellen, in Luxemburg nicht. Deshalb hat Luxemburg die meisten der 32 von Deutschland zurückgewiesenen Migranten gar nicht erst registriert, sondern hat sie einfach von dannen ziehen lassen. Die beiden, die man aus irgendeinem Grund doch registriert hat, wurden nach einer Registrierung ebenfalls weggeschickt.
Luxemburg ist der Meinung, dass vermehrte Grenzkontrollen auch zu vermehrten Asylanträgen führen, ganz im Gegensatz zu Deutschland, das das Gegenteil behauptet. Dabei war Luxemburg, als es um die Asylreform innerhalb der EU ging, noch der engste Partner von Deutschland. Wenn es bei schlichten Grenzkontrollen schon bereits solche gravierenden Missverständnisse beim Asylrecht zwischen eigentlich engen Partnern und Nachbarn gibt, wie groß müssen diese dann erst auf EU-Ebene sein? Es ist daher fraglich, ob in und mit der Europäischen Union generell eine Lösung des Asylproblems gefunden werden kann, so wie es insgeheim viele hoffen – und auch versprechen.