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Zahl steigt seit Jahren stark an: Kongolesische Asylsucher vor ihrem vom UNHCR organisierten Abflug
Bild: UNHCR/Sishuo ZhuZahl steigt seit Jahren stark an: Kongolesische Asylsucher vor ihrem vom UNHCR organisierten Abflug

Asylpolitik

Was hinter dem „Resettlement“-Programm der UN steckt

Es fing mit wenigen Betreuten an, umfasst nun aber schon Tausende Personen jährlich. Deutschland ist wohl bald das zweitgrößte Aufnahmeland für die angeblich besonders schutzbedürftigen Asylsucher

Wolfgang Kaufmann
19.05.2025

Am 24. April landete eine aus Kairo kommende Maschine auf dem Flughafen Hannover. An Bord befanden sich laut Bundesinnenministerium „141 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge, überwiegend aus dem Sudan“. Diese sind jedoch keine Asylanten, sondern „Umsiedler“ im Rahmen eines Resettlement-Programms, das zwischen der Bundesregierung und dem Hilfswerk des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) vereinbart wurde. Für das Resettlement kommen Flüchtlinge in Frage, welche in ihrem Erstaufnahmeland keine Bleibeperspektive haben, aber auch nicht in ihr Heimatland zurückkehren können sowie mehr Schutz als üblich benötigen. Hierzu zählen beispielsweise Frauen und Mädchen, Kinder, Überlebende von Gewalt oder Folter sowie Personen mit gravierenden medizinischen Problemen.

Die Geschichte des Programms begann im Jahr 1995, als im Rahmen der UN erstmals über eine systematische aktive Umsiedlungspolitik diskutiert wurde. Die EU-Kommission wiederum schlug dann 2009 ein gemeinsames europäisches Resettlement-Programm vor, das im März 2012 verabschiedet wurde. Als die Migrationsströme 2015 anschwollen, verpflichteten sich die EU-Mitgliedstaaten zur Aufnahme von 50.000 besonders schutzbedürftigen Personen bis 2020. Dem folgte 2019 eine Initiative des UNHCR zur Gewinnung weiterer Aufnahmestaaten, wobei es damals bereits 29 davon gab. An erster Stelle standen dabei die USA, Kanada und Großbritannien. Um die Dringlichkeit seines Programms zu betonen, setzte das UNHCR in der Folgezeit die Zahl der potentiellen Umsiedlungskandidaten immer höher an. Anfangs war noch von 1,4 Millionen Menschen die Rede, zuletzt hieß es dann, zehn Prozent der 29 Millionen Flüchtlinge unter der Obhut des UNHCR müssten eine neue Heimat finden.

Aus anfangs 300 wurden 6560
Deutschland ist seit Dezember 2011 an dem Resettlement-Programm beteiligt, für das hierzulande der Paragraph 23 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet die juristische Grundlage bildet. In dessen Absatz 4 vom Juli 2015 steht: „Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat kann im Rahmen der Neuansiedlung von Schutzsuchenden im Benehmen mit den obersten Landesbehörden anordnen, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bestimmten, für eine Neuansiedlung ausgewählten Schutzsuchenden (Resettlement-Flüchtlinge) eine Aufnahmezusage erteilt.“ Diese bietet die Möglichkeit zur dauerhaften Niederlassung.

Ende 2011 beschlossen die Innenminister der Bundesländer, kontinuierlich vom UNHCR ausgewählte Flüchtlinge aufzunehmen, wobei zunächst von 300 Personen pro Jahr bis 2014 die Rede war. Die ersten 195 davon trafen im September 2012 aus dem tunesischen Flüchtlingslager Choucha ein. Im Herbst 2013 setzten die Minister die Zahl der jährlichen Aufnahmen auf 500 herauf, bevor diese dann 2018 schlagartig auf 5100 hochschnellte.

Um die nötigen Kapazitäten zu schaffen, wurde im Mai 2019 vom Bundesinnenministerium und dem BAMF das „zivilgesellschaftliche“ Projekt „Neustart im Team (NesT)“ gestartet. In dessen Rahmen sollen sich deutsche „Mentorinnen und Mentoren“ verpflichten, „den Flüchtlingen Wohnraum zur Verfügung zu stellen (Zahlung von Kaltmieten oder Einräumen eines Wohnrechts)“ und „diese darüber hinaus praktisch zu unterstützen“. Zuletzt lag das gegenüber dem UNHCR zugesicherte Kontingent bei 6540 Personen für das Jahr 2024 und 6560 für 2025, womit die Bundesrepublik mehr Resettlement-Kandidaten aufzunehmen versprach als jeder andere EU-Staat.

Hierdurch ist sie weltweit gesehen jetzt das drittgrößte Zielland nach den USA und Kanada, wobei die Trump-Regierung das US-Programm nun gestoppt hat. Ähnliches kündigen die CDU/CSU und die SPD in ihrem Koalitionsvertrag an, aber das UNHCR zeigte sich ausgesprochen optimistisch, dass das Resettlement unvermindert weiterläuft, sobald die neue Regierung in Berlin steht.

Die Korruption grassiert
Letztlich werden zu den bislang hierzulande Angesiedelten aus den Herkunfts- oder Erstzufluchtsländern Afghanistan, Ägypten, Burundi, China, Eritrea, Indonesien, Irak, Iran, Jordanien, Demokratische Republik Kongo, Libanon, Libyen, Pakistan, Somalia, Sri Lanka, Sudan beziehungsweise Südsudan, Syrien und Tunesien also wohl noch etliche mehr kommen.

Angesichts der zumeist hochproblematischen Herkunftsländer besteht der theoretische Vorteil des Resettlements darin, dass das UNHCR die Kandidaten nicht einfach an die Zielländer durchreicht, sondern wegen der begrenzten Aufnahmekapazitäten eine konsequente Auswahl im Hinblick darauf verspricht, wer tatsächlich bedürftig ist und zugleich auch reale Chancen auf Integration besitzt. Das hatte der BAMF-Präsident Hans-Eckhard Sommer im Blick, als er im März vorschlug, das aktuelle Asylsystem durch humanitäre Aufnahmen „in beachtlicher Höhe“ zu ersetzen. Allerdings gibt es beim UNHCR jede Menge Korruption.

So berichtete der Deutschlandfunk über systematische kriminelle Machenschaften von Mitarbeitern des UN-Flüchtlingshilfswerkes in Ostafrika. Wer hier auf die Resettlement-Listen kommen will, zahlt oft Schmiergelder in Höhe von 3000 bis 7000 US-Dollar, woraus sich logischerweise ergibt, dass er in Wahrheit wohl kaum ein Anrecht auf einen der begehrten Plätze für Bedürftige hat. Wie professionell die Täter dabei vorgehen, schilderte der Whistleblower „Edward“ den Reportern des Senders: Während der „Klient“ auf seine Umsiedlung warte, werde unter anderem ein passendes Dossier über ihn erstellt: „Wir erfinden Krankheiten ... Genitalverletzungen infolge einer Vergewaltigung. Für ein gefälschtes Attest bekommt ein Arzt ... 150 Euro.“

Insofern ist es höchst ungewiss, wer da am 24. April auf dem Flughafen Hannover eintraf, um nun in Deutschland einen privilegierten Flüchtlingsstatus zu genießen und am Ende für immer hier zu bleiben. Sind es tatsächlich besonders Schutzbedürftige oder Menschen, die anderen die Chance auf ein Entkommen aus schlimmer Not geraubt haben?


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Kommentare

Kersti Wolnow am 27.05.25, 06:01 Uhr

Ist die Tatsache, Menschen mit Absicht und organisiert zu entwurzeln, nicht mit Völkermord gleichzusetzen? Was ist dann die UNO? Eine Verbrecherorganisation?

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