29.04.2024

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Einwanderungsbegrenzung

Wettstreit der Scheinlösungen

Warum die aktuellen Vorschläge nichts bringen werden

Hagen Ritter
06.11.2023

Angesichts steigender Zahlen illegaler Zuwanderer überbieten sich Politiker derzeit mit Vorschlägen zur Einwanderungspolitik. Am Ende könnte dies zu einem ähnlichen Ergebnis führen wie die Asylrechtsänderung Anfang der 90er Jahre. Vereinbart und mit Zustimmung der SPD sogar ins Grundgesetz geschrieben hatten die Unionsparteien und die FDP seinerzeit, dass sich Ausländer nicht auf das Grundrecht auf Asyl berufen können, wenn sie ihr Weg nach Deutschland durch sogenannte sichere Drittstaaten geführt hat. Die zum 1. Juli 1993 in Kraft getretene neue Regelung führte zwar vorübergehend zu einer sinkenden Zahl von Asylanträgen, die Migrationswelle von 2015 und die aktuell hohe Zahl illegaler Einreisen zeigen jedoch, dass dieser Asylkompromiss keine nachhaltige Änderung gebracht hat.

Der Wegfall von Grenzkontrollen im Schengen-Raum, die Nichtanwendung der Dublin-II-Vereinbarung zur Bearbeitung von Asylverfahren im jeweiligen Ersteinreiseland und Urteile des Europäischen Gerichtshofes haben dazu geführt, dass die vor dreißig Jahren vereinbarte Sichere-Drittstaaten-Regelung heutzutage praktisch kaum noch eine Rolle spielt.

In Jahr 2023 haben bereits mehr als 200.000 Personen einen Asylantrag in Deutschland gestellt. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum war dies ein Anstieg von 77 Prozent. Das Plus zum Jahresende könnte noch deutlich höher ausfallen. Die Bundespolizei registrierte im September nämlich einen sprunghaften Anstieg bei den illegalen Einreisen. Laut Daten der Bundespolizei wurden im September 21.366 solcher Einreisen festgestellt. Gegenüber dem August 2023 ist dies ein Plus von rund fünfzig Prozent.

Sachmittel statt Bargeld
Parallel wächst bei der Mehrheit der Deutschen die Skepsis gegenüber weiterer Zuwanderung. Beim ARD-Deutschlandtrend gaben im September mit 64 Prozent fast zwei Drittel der Befragten an, Deutschland solle weniger Flüchtlinge aufnehmen. Zur Erinnerung: Im Februar 1992, wenige Monate vor dem damaligen Asylkompromiss, hatten sich bei einer Emnid-Umfrage 74 Prozent der Befragten für eine Grundgesetzänderung ausgesprochen, die zu einer Reduzierung der Zahl von Asylanträgen führt.

Bemerkenswert ist auch eine weitere Parallele: Die breite Unzufriedenheit der Wähler mit der Migrationspolitik ließ sich seinerzeit auch an den Erfolgen der Partei „Die Republikaner“ ablesen. Diesen war 1989 der Einzug ins Berliner Abgeordnetenhaus gelungen, 1992 zogen sie mit fast elf Prozent auch in den baden-württembergischen Landtag ein.

Verbot von Auslandsüberweisungen
Aktuelle Äußerungen aus dem Lager der Ampelkoalition, aber auch von Unionspolitikern, sprechen dafür, dass auch bei der aktuellen Diskussion um eine Begrenzung der Zuwanderung die Angst vor neuer politischer Konkurrenz eine wichtige Rolle spielt. Vizekanzler Robert Habeck erklärte unlängst etwa: „Wenn wir nicht wollen, dass der Rechtspopulismus dieses Thema ausbeutet, dann sind alle demokratischen Parteien verpflichtet, bei der Suche nach Lösungen zu helfen.“

An Vorschlägen, die eine Lösung zumindest suggerieren, herrscht mittlerweile kein Mangel mehr. Bei einer Ministerpräsidentenkonferenz, die im Oktober in Hessen tagte, forderten SPD-geführte Bundesländer die Einführung von mehr Sachleistungen und eine Arbeitspflicht für „Geflüchtete“. Nach eigenem Bekunden geht es den SPD-Ländern bei der Arbeitspflicht um eine schnellere Integration von Asylbewerbern in die Gesellschaft. Tatsächlich bietet aber das Asylbewerberleistungsgesetz schon jetzt die Möglichkeit, Asylbewerbern eine „Arbeitsgelegenheit“ zuzuweisen. Auch haben die Bundesländer schon jetzt rechtlich die Möglichkeit, Asylbewerber vorrangig mit Sachleistungen zu versorgen. Eingeschränkt wird dies durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, der zufolge ein Teil der Leistungen in Bargeld ausgezahlt werden muss.

Beschleunigung von Abschiebungen
Bundesfinanzminister Christian Lindner lässt laut Medienberichten gerade prüfen, ob Asylbewerbern Geldüberweisungen in ihre Heimatländer untersagt werden können. Auch diese Idee könnte am Ende ein Fall für das Bundesverfassungsgericht werden.

Schon vor dem Start als weitgehend bedeutungslos eingeschätzt werden muss das Maßnahmepaket von Innenministerin Nancy Faeser zur Beschleunigung von Abschiebungen. Selbst die Bundesregierung verspricht sich von den Neuregelungen nur 600 zusätzliche Abschiebungen. Skeptiker gehen sogar davon aus, dass sich durch juristische Klagen gegen Faesers Maßnahmenpaket die Abschiebeverfahren schießlich noch länger hinziehen als bisher.

Zudem bleibt das Grundproblem, dass schon den Asylkompromiss von 1993 langfristig wirkungslos gemacht hat: Am Ende haben es die EU und auch ganz stark der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in der Hand, nationale Lösungsversuche zur Migrationssteuerung wieder auszuhebeln.


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