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Bundesregierung hat die Sitzungsprotokolle veröffentlichen müssen
Der Corona-Expertenrat wurde Anfang Dezember 2021 von Bundeskanzler Olaf Scholz ins Leben gerufen und existierte bis April 2023. Dem Gremium, das maßgeblichen Einfluss auf die deutsche Corona-Politik mit ihren vielfältigen grundrechtseinschränkenden Maßnahmen bis hin zur geplanten allgemeinen Impfpflicht ausübte, gehörten weder Verfassungsrechtler noch Epidemiologen an.
Stattdessen versammelten sich hier Virologen, Immunologen, Pharmakologen, Kinderärzte, Intensivmediziner, Medizinethiker, Psychologen, Experten für Gesundheitskommunikation, Sozialmediziner, Bio-Informatiker und Physiker sowie ein Tierarzt, ein Bundeswehrgeneral, ein Landrat und ein Gesundheitsökonom. Besonders brisant war die Mitwirkung von Befürwortern des völlig verfehlten radikalen No-Covid-Ansatzes chinesischer Prägung um Melanie Brinkmann und Viola Priesemann.
Die Stellungnahmen des Expertenrates wurden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, nicht aber die Sitzungsprotokolle. Das veranlasste den Frankfurter Mediziner Christian Haffner zu einem Antrag auf Veröffentlichung der Mitschriften. Nach dessen Ablehnung beschritt der Arzt den Klageweg und erreichte, dass das Bundeskanzleramt die Protokolle am 16. Juni freigeben musste.
Vieles wurde geschwärzt
Diese sind allerdings entgegen dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin unvollständig und enthalten zudem zahlreiche Schwärzungen, welche die Bundesregierung folgendermaßen begründete: „Eine Gewährung des Informationszugangs ohne Schwärzung des Urhebers von Sitzungsbeiträgen würde ... die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit und das Leben der Mitglieder und Gäste des Corona-Expertenrats derart konkret gefährden, dass die Informationsbelange des Klägers dahinter zurückstehen müssen ... Es ist davon auszugehen, dass die Reichsbürger- und Querdenkerszene durch Kenntnisnahme entsprechender Informationen einzelne Mitglieder, die möglicherweise für besonders einschneidende Maßnahmen plädiert haben, zur Zielscheibe ihrer Gewalt nimmt.“
Dabei versäumten die meisten Mitglieder des Expertenrates während der Pandemie kaum eine Gelegenheit, ihre Meinung in den sozialen Medien sowie im Fernsehen und gegenüber der Presse kundzutun. Des Weiteren hieß es, die Schwärzungen dienten dem Schutz der „wirtschaftlichen Interessen des Bundes“ und der diplomatischen Beziehungen der Bundesrepublik. Doch selbst die noch lesbaren Passagen offenbaren ein ganzes Konvolut von Fehlleistungen.
Ein Lehrstück ersten Ranges
So wusste man bereits am 28. Dezember 2021, dass Kinder in aller Regel nicht schwer an COVID-19 erkranken. Dennoch wurde die Impfung von Fünf- bis Elfjährigen empfohlen. Und auch sonst behaupteten die Experten faktenwidrig eine hohe Schutzwirkung der Corona-Impfstoffe. Dabei war ihnen ebenfalls schon Ende Dezember 2021 klar, dass nicht einmal der „Booster“ vor Erkrankung schützt. Dazu kam die Entscheidung, den Genesenenstatus von sechs auf drei Monate zu verkürzen, obwohl der europaweite Schnitt zu diesem Zeitpunkt beim Dreifachen lag. Hier ging es erneut darum, möglichst viele Menschen zum Impfen zu nötigen.
Aufmerken lässt im Übrigen auch ein Satz aus dem Protokoll der vierten Sitzung am 28. Dezember 2021: „Insgesamt ist ein Zusammenhang zwischen der Inzidenz und der Stärke der Maßnahmen nicht erkennbar.“ Angesichts dieser Erkenntnis hätten Karl Lauterbach, Christian Drosten, Lothar H. Wieler, Viola Priesemann und all die anderen angeblichen Fachleute augenblicklich für ein Ende jeglicher Corona-Restriktionen plädieren müssen. Stattdessen verbreiteten die Mitglieder des Expertenrates lieber das Märchen von der „Pandemie der Ungeimpften“ und empfahlen auf verklausulierte Weise Zensur- und Desinformationsmaßnahmen, um Gesellschaft und Politik zu „entlasten“, während sie die immer häufigeren Nebenwirkungen der Impfungen nahezu komplett ignorierten.
Doch damit nicht genug: In zwei Fällen gaben die Experten im Vorfeld der Entscheidung über die allgemeine Impfpflicht auch Falschinformationen an den Bundesjustizminister Marco Buschmann weiter. Zum einen behaupteten sie wider besseres Wissen, die Omikron-Variante von SARS-CoV-2 bewirke keine Kreuzimmunität zu älteren Varianten wie Delta. Zum anderen hieß es, die Impfung würde die Übertragung des Virus erschweren.
Die Protokolle sind ein Lehrstück ersten Ranges, was die offensichtliche fachliche Unfähigkeit, politische Willfährigkeit und ideologiegesteuerte Ignoranz etlicher maßgeblicher deutscher „Corona-Experten“ betrifft, und hoffentlich in nicht allzu ferner Zukunft auch ein Beweismittel im Zuge der juristischen Aufarbeitung der Pandemie hierzulande.
Kersti Wolnow am 12.07.23, 14:37 Uhr
Die Coronakrise ist erst vorbei, wenn die Verantwortlichen vor Gericht stehen.
Tom Borns am 12.07.23, 13:58 Uhr
Ich empfinde grenzenlose Abscheu.
Was haben die den Kindern, den Menschen überhaupt und unserer Gesellschaft WISSENTLICH angetan?
Und dieser schamlose Multi- Milliardär, der Godfather Of Spritzenjünger, schmückt sich mit dem Bundesverdienstkreuz, während seine Protegès nach wie vor in höchsten Ämtern agieren.
Eine juristische Aufarbeitung wird es nicht geben.
Fahrt zur Hölle!!