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Energie

Wollen oder können sie nicht?

Die Strommarktliberalisierung hat Öko- wie Billigstromanbietern den Marktzugang ermöglicht. Erstere haben über die EEG-Umlage den Strompreis erhöht, Letztere teilweise ob der hohen Beschaffungskosten die Lieferung eingestellt. Doch neuerdings kommen viele Billigstromanbieter ihren Lieferverpflichtungen nicht mehr nach

Norman Hanert
03.02.2022

Möglicherweise fühlt sich der ein oder andere Verbraucher, der aktuell seinen Energieversorger wechselt, an Jürgen Trittin erinnert. Als Bundesumweltminister hatte der Grünen-Politiker im Jahr 2004 vorausgesagt, „dass die Förderung Erneuerbarer Energien einen durchschnittlichen Haushalt nur rund einen Euro im Monat kostet – so viel wie eine Kugel Eis“.

Etwas mehr, nämlich 1,07 Euro, hatten kurz vor Weihnachten die Stadtwerke Pforzheim zeitweise rund 1000 Neukunden in Rechnung gestellt – nicht als Mehrkosten für einen Monat, sondern pro verbrauchter Kilowattstunde. Dieser Höchstpreis für Neukunden, das 3,4-Fache dessen, was Bestandskunden des kommunalen Versorgers bezahlen, hat inzwischen das Interesse von Verbraucherschützern und auch der Landeskartellbehörde geweckt. Die Behörde kündigte ein Preisprüfungsverfahren an, bei dem nach „Anhaltspunkten für den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung“ gesucht wird.

Der Stromversorger selbst verweist auf rund 1200 Neukunden, die er am 22. Dezember aufnehmen musste. Bei diesen Verbrauchern hatten ihre bisherigen Anbieter Stromio und gas.de kurzfristig die Lieferungen eingestellt. Für diese gestrandeten Kunden musste „tagesaktuell Energie zu einem sehr hohen Tageskurs“ nachgeordert werden, so der Geschäftsführer der Stadtwerke Pforzheim.

Angesichts dieser drastisch gestiegenen Preise für Strom und Gas an den Energiebörsen sind inzwischen Dutzende sogenannte Billiganbieter in eine Zwickmühle geraten. Geschäftsmodell vieler Firmen war es, keine langjährigen Lieferverträge mit Stromproduzenten einzugehen, sondern den Bedarf über kurzfristige Beschaffungsverträge zu decken. Nachdem sich die Beschaffungspreise für Strom und Gas in nur wenigen Monaten vervierfacht haben, geht diese Kalkulation nun nicht mehr auf.

Windiges Geschäftsmodell

Bei der Bundesnetzagentur hatten bis Ende 2021 bereits 38 Anbieter angezeigt, ihren Kunden keinen Strom mehr liefern zu wollen. Diese gestrandeten Verbraucher landen automatisch bei ihrem jeweiligen regionalen Versorger, der ihnen eine Grundversorgung garantieren muss.

Umstritten ist, ob die Grundversorger die ihnen durch die Notkunden entstehenden hohen Kosten komplett an diese weitergeben dürfen oder aber auch die Bestandskunden über Preiserhöhungen mit zur Kasse bitten müssen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen beispielsweise geht bereits juristisch gegen unterschiedliche Grundversorgungstarife bei Strom und Gas für Neu- und Bestandskunden vor. Inzwischen hat die Verbraucherzentrale NRW Abmahnungen an die Rheinenergie, die Stadtwerke Gütersloh und die Wuppertaler WSW Energie & Wasser AG verschickt.

Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, zeigte zwar „Verständnis für die nicht ganz einfache Situation der Grundversorger“, mahnte aber auch: „Die Benachteiligung von Verbraucher:innen, die ohne eigenes Verschulden in die Grundversorgung zurückfallen, ist rechtswidrig und widerspricht dem eigentlichen Schutzzweck der Grundversorgung.“ Die Verbraucherzen-trale moniert insbesondere, dass die Aufspaltung der Grundversorgungstarife ihrer Ansicht nur „auf Grundlage eines willkürlich festgelegten Stichtags erfolgt“.

Verdacht von Insolvenzbetrug

Die Bundesregierung kündigte inzwischen an, die Kunden von Energiediscountern vor den teuren Folgen einer einseitigen Vertragskündigung schützen zu wollen. Laut dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Oliver Krischer (Grüne) soll es künftig für Neukunden und Bestandskunden einheitliche Tarife in der Grundversorgung geben. „Gesplittete Grundversorgungstarife sind am Ende nur ein unnötiges Beschäftigungsprogramm für Gerichte, was wir vermeiden wollen“, so Krischer.

Für weitere Diskussionen wird sicherlich auch noch der Verdacht von Insolvenzbetrug durch einige Billiganbieter sorgen, der inzwischen in der Energiebranche aufgekommen ist. Tatsächlich fällt auf, dass einige Billiganbieter zwar die Belieferung ihrer Kunden einfach gestoppt und die Verträge gekündigt, allerdings bislang keinen Insolvenzantrag gestellt haben. Der EON-Vorstandschef Leonhard Birnbaum äußerte vor diesem Hintergrund die Vermutung, dass einige Anbieter „Kunden abwerfen“, um dann die vorhandenen Stromverträge mit ihren Lieferanten gewinnbringend zu verkaufen. „Da fragen wir uns, ob wir da de facto einem Insolvenzbetrug zum Opfer fallen“, so der EON-Chef auf einer Veranstaltung des „Handelsblatts“.

Der Verdacht, dass Billiganbieter ihren Kunden den Stecker ziehen, um dann im börslichen Großhandel bereits georderte Stromkontingente weiterzuverkaufen, ist schwer zu überprüfen. Der Handel am größten Handelsplatz für Energie in Europa, der Leipziger Strombörse EEX (European Energy Exchange), erfolgt anonym. Zudem findet ein großer Teil des Stromhandels auch immer noch außerhalb der Strombörse statt als direkter Handel zwischen Stromverkäufern und Stromeinkäufern.


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Kommentare

Siegfried Hermann am 03.02.22, 11:21 Uhr

Um es kurz zu machen.
Schuld ist einzig und allein die Politik mit ihren Total-Schwachsinn von "Energiewende" und Zockerparadies "Energiebörse"
Beides gehört samt Klima-Atem-Kokolores-, völlig überzogene Mineralöl-Gas-etc. Steuern, die allesamt obendrein fremd-verwendet werden, sofort abgeschafft und die AKW´s und Kohlekraftwerke solange am Netz, bis ausgereifte Alternativen da sind.
Da hat die PAZ auch schon öfters drüber berichtet!

Gerald Franz am 03.02.22, 10:21 Uhr

Warum nur wird derart oberflächliche Kritik vorgebracht?

In den Polarkreisen gelten die Göttlichen Regeln unverändert: Wer dort geboren wird, der hat freien Zugang zu Luft, Wasser und Energie. Das gilt für Mensch und Tier.

Auch die Energieversorgung in Mitteldeutschland war nach diesen archaischen Gesetzten organisiert. Aus Kriegsschrott von hungernden Deutschen unter "Roter Waffengewalt" mit Entbehrungen aufgebaut, war sie zum Volkseigentum geworden.

Die DDR-Energieversorger erfüllten ihre Aufgaben und waren schuldenfrei! Aber dann kamen die "Einäugigen", die Rechtsverdreher aus dem Westen, und erklärten den Mitteldeutschen, daß sie praktisch schon seit 1945 pleite seinen. Sie präsentierten Zettel mit herbeiphantasierten Zahlen, schickten die Betriebsleitungen heim und verhökerten das Volkseigentum. (Die Wasserversorger sollten folgen!)

Damit das "Dumme Volk seine Schnauze hielt, wurden Minol den Franzosen geschenkt und die IG-Farbenrechte verbrannt.

Danach war es nicht mehr Aufgabe der Versorger das Volk mit Luft, Wasser und Energie zu versorgen. Die neue Aufgabe der Versorger bestand nur noch darin, den Börsenbetrug anzukurbeln. So kam es, daß selbst die Aktienkurse von Versorgern stiegen, die längst nicht mehr produzierten.

Es ist eine Propagandamär, neudeutsch ein Narrativ, daß der Staat unfähig ist, Firmen zu organisieren. In Preußen hat es jedenfalls von 1640 bis 1940 bestens geklappt. (In der DDR sogar bis 1990)

Der Autor, Norman Hanert, sollte doch mutig die wahren Urheber der Versorgungskrise benennen! Das sind alles Menschen mit Gesichtern und Namen.

Damit das Volk weiter ausgequetscht werden kann, wird aktuell die Versorgung mit Fernwärme eingestellt. Das "nette" entsprechende Kündigungsschreiben bereits liegt vor. In einem kürzlich erworbenen Mehrfamilienhaus muß nun nach "Greta" die Heizung klimaneutral zum Preis von etwa 60.000 Euro umgerüstet werden. Das ergötzt doch die grünen Handwerker und auch die Banken!

PS Heizkörper "müssen" heute alle 20 Jahre erneuert werden. Ich kenne jedoch Gebäude, in denen tun die Heizrippen von 1936 immer noch treu und redlich ihren Dienst!

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