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Vor dem Landgericht Berlin ergingen vor 25 Jahren die Urteile gegen die Ex-SED-Funktionäre Egon Krenz und Günter Schabowski
In der Nacht vom 5. auf den 6. Februar 1989 starb der 20-jährige Mitteldeutsche Chris Gueffroy beim Versuch der „Republikflucht“. Er gilt als das letzte Opfer des Schusswaffeneinsatzes durch DDR-Grenzer an der Berliner Mauer. Gut zwei Jahre später standen diejenigen, die damals gefeuert hatten, wegen gemeinschaftlichen Totschlags vor dem Berliner Landgericht. Das war der Auftakt zu den sogenannten Mauerschützenprozessen.
In deren Verlauf wurden bald auch die politisch und militärisch Verantwortlichen für das Grenzregime als „Täter hinter den Tätern“ zur Verantwortung gezogen. Dazu gehörten die Mitglieder der DDR-Staatsführung Erich Honecker, Erich Mielke, Willi Stoph, Heinz Keßler, Fritz Streletz und Heinz Albrecht. Da die drei Erstgenannten als verhandlungsunfähig galten, erhielt nur der Rest der Angeklagten am 16. September 1993 Freiheitsstrafen zwischen fünf Jahren und einem Monat sowie siebeneinhalb Jahren.
Vier blieben unbestraft
Außerdem traf es Honeckers Nachfolger an der Spitze von Partei und Staat, Egon Krenz, und sechs weitere hohe Funktionäre aus dem Politbüro des Zentralkomitees (ZK) der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED). Der Prozess gegen diese Sieben begann am 13. November 1995 vor der 27. Großen Strafkammer des Berliner Landgerichts und dauerte bis zum 25. August 1997. Allerdings fielen am Ende nur drei Urteile. Der Angeklagte Harry Tisch verstarb zwischenzeitlich; Kurt Hager, Erich Mückenberger und Horst Dohlus schieden aus gesundheitlichen Gründen aus.
Die Kammer unter dem Vorsitz von Josef Hoch verurteilte Krenz wegen mehrfachen Totschlags „im mittelschweren Fall“ zu sechseinhalb Jahren Gefängnis. Dazu kamen jeweils drei Jahre ohne Bewährung für Günther Kleiber und Günter Schabowski.
Nach dem Richterspruch in diesem sogenannten Politbüroprozess klagte Krenz: „Jeder Tote ist einer zu viel – und das ist auch heute meine Meinung. Aber ich bin nicht dafür verantwortlich, dass Deutschland gespalten wurde. Und ich bin auch nicht dafür verantwortlich, dass der Eiserne Vorhang über Europa niederging, und ich bin auch nicht dafür verantwortlich, dass beide deutsche Staaten im bittersten Kalten Krieg standen.“
Sechseinhalb Jahre für Egon Krenz
Während Kleiber wie immer schwieg, gab sich Schabowski deutlich reumütiger. Bezug nehmend auf die SED-Ideologie meinte er: „Als einstiger Anhänger und Protagonist dieser Weltanschauung empfinde ich Schuld und Schmach bei dem Gedanken an die an der Mauer Getöteten. Ich bitte die Angehörigen der Opfer um Verzeihung.“
Damit knüpften Krenz und Schabowski an ihre bisherigen Äußerungen im Prozess an. So hatte Honeckers „Kronprinz“ Krenz gleich zu Beginn beteuert: „Ich gehe erhobenen Hauptes in den Gerichtssaal: Ich bin kein Totschläger ... Angeklagt bin ich, weil ich mich bei einer antikapitalistischen Alternative auf deutschem Boden beteiligt habe.“
Und in seinem Schlusswort vor der Urteilsverkündung behauptete er sogar: „Die siegreiche Macht rächt sich an den Vertretern der besiegten Macht ... Offensichtlich geht es darum, ein selbstgefälliges Propagandabild vom ‚DDR-Unrechtsstaat' zum Geschichtsbild zu erheben ... Eine kurze Zusammenfassung meiner Prozesserfahrungen könnte so lauten: DDR-Recht wurde entstellt, Völkerrecht missachtet, der Zwei-plus-Vier-Vertrag blieb unbeachtet, der Einigungsvertrag wurde ausgehebelt, das Rückwirkungsverbot und das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes verletzt, selbst das bundesdeutsche Verfahrensrecht wurde missachtet. Ich sehe mich außerstande, diesem Verfahren Fairness oder pflichtbewusste Feststellung der Wahrheit zuzusprechen.“
Drei Jahre für Günter Schabowski
Schabowski hingegen trat von Anfang an nachdenklicher auf, wenn es um sein eigenes und das Verhalten der übrigen Führungsriege der DDR ging: „Wir haben versucht, die Utopie vom Himmel auf die Erde zu zwingen. Aber wenn man sie in ein bürokratisches Korsett von Einheitsideologie und Planwirtschaft schnürt, verwandelt sich die rote Muse in eine Medusa.“
Weil Krenz unablässig von „Siegerjustiz“ gesprochen hatte, vermutete das Gericht Fluchtgefahr und ließ den Ex-Politiker noch im Gerichtssaal festnehmen. Allerdings kam dieser bereits nach 16 Tagen aufgrund einer Haftbeschwerde wieder frei. Zuvor hatte der frühere DDR-Bürgerrechtler Friedrich Schorlemmer Krenz empfohlen, doch sehr froh zu sein, „in Moabit und nicht in Bautzen zu sitzen“.
Drei Jahre für Günther Kleiber
Am 8. November 1999 verwarf der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes den Revisionsantrag der Politbüromitglieder. Diese seien „als mittelbare Täter für die Erschießung der Flüchtlinge strafrechtlich verantwortlich“, weil sie „die Tatherrschaft und zudem ein eigenes Tatinteresse“ gehabt hätten: „Die Angeklagten wollten keine Destabilisierung der DDR und der SED-Herrschaft. Das hätte ihre herausgehobene Stellung gefährdet und wäre ihren politischen Vorstellungen zuwidergelaufen.“
Ganz ähnlich sahen dies auch das ebenfalls angerufene Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Also mussten Krenz, Schabowski und Kleiber ihre Haftstrafen nun antreten. Allerdings wurden die drei schon im Dezember 2000 beziehungsweise Dezember 2003 wieder entlassen.
Die insgesamt 131 Verfahren wegen des Todes von „Republikflüchtigen“ endeten am 9. November 2004 mit der Verurteilung von vier Grenzoffizieren. Zu diesem Zeitpunkt betrieb Krenz erneut Geschichtsklitterung, indem er nun auch die Existenz des Schießbefehls leugnete, während Schabowski eindringlich vor der in „Partei des Demokratischen Sozialismus“ umbenannten SED warnte.
sitra achra am 22.08.22, 10:51 Uhr
Außer diesen beiden ausgewiesenen Halunken hätten noch weitere 2 Millionen DDR- Bolschewiken nach Russland ausgebürgert werden müssen. Dann hätten wir uns das selbstzerstörerische Merkeldebakel erspart. Das ist leider die Kehrseite des nett sein wollenden Gutmenschentums der Allesversteher und Allesverzeiher!