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Sicherheit

Demos: Berlin kommt an seine Grenzen

Verbot von Sowjet-Symbolen am 9. Mai ruft Kritiker auf den Plan: Vorwurf Ungleichbehandlung

Hermann Müller
23.05.2024

Berlins Polizei hatte in diesem Jahr verboten, am 8. und 9. Mai auf Gedenkfeiern zum Kriegsende an den Sowjetischen Ehrenmalen Treptow, Tiergarten und Schönholzer Heide Fahnen und Symbole mit russischem Bezug zu zeigen. Die Regelung betraf auch Uniformen, Sankt-Georgs-Bänder sowie Marschlieder. Schon während der Zeit des rot-grün-roten Vorgängersenats hatte Innensenatorin Iris Spranger (SPD) im vergangenen Jahr zum 8. Mai an bestimmten Orten der Stadt das Zeigen russischer und ukrainischer Flaggen verboten.

Zweck des Verbots war es, Auseinandersetzungen zwischen pro-russischen und pro-ukrainischen Gruppen zu verhindern. Spranger handelte sich mit dem Verbot scharfe Kritik ein. Berlins CDU-Generalsekretär Stefan Evers sprach etwa von einem „unsäglichen Flaggenverbot des Senats“. Auch in diesem Jahr stieß das Verbot der Berliner Polizei, an einigen wenigen Orten der Stadt Symbole mit russischem Bezug zu zeigen, auf Kritik. In einem offenen Brief warf Gerhard Langguth, ein Nachfahre des SPD-Gründers Ferdinand Lassalle, der Berliner Innensenatorin vor, sie verletze mit dem Verbot, die Sowjetfahne zu zeigen, Grundgesetz und Amtseid.

Andere Gruppen dürfen
Die Linie, die Berlins Innensenatorin mit den Verboten zum 8. Mai fährt, ist bemerkenswert. SPD, Linkspartei und Grüne hatten es während ihrer Regierungszeit für notwendig befunden, Berlin ein eigenes Landesversammlungsgesetz zu geben. Andere Länder greifen stattdessen auf das Versammlungsrecht des Bundes zurück. Als Rot-Rot-Grün 2021 das Berliner „Versammlungsfreiheitsgesetz“ einführte, lobte sich die damalige Koalition dafür, dass die Stadt bundesweit eines der liberalsten Versammlungsgesetze bekomme und die Rechte von Demonstranten gestärkt würden. Davon kann laut den Kritikern zumindest beim Verbot bestimmter Symbole und Flaggen am 8. Mai kaum die Rede sein.

Sprangers Vorgehen ist auch vor dem Hintergrund einer Aussage von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) interessant. Von der Öffentlichkeit relativ unbeachtet hatte Faeser bereits vergangenes Jahr mit Bezug auf den Russland-Ukraine-Konflikt gewarnt, dass dieser nicht in die deutsche Gesellschaft hineingetragen werden dürfe.
Tatsächlich stellt sich die Frage, warum eine solche Forderung nur für Auseinandersetzungen im Zusammenhang dieses speziellen Konflikts gelten soll. Als Folge der Massenzuwanderung nach Deutschland werden schon seit langer Zeit Konflikte in der Bundesrepublik ausgefochten, die importiert sind: Chauvinistische „Graue Wölfe“ und linksorientierte Türken tragen ihre Auseinandersetzungen mittlerweile seit Jahrzehnten ganz selbstverständlich auch in Deutschland aus.

Für Kurden und Tamilen war es lange Zeit ebenso selbstverständlich, durch die Blockade hiesiger Autobahnen oder Schienenwege auf die Lage in ihrer Heimat aufmerksam zu machen. Mittlerweile Usus ist es, dass es bei Eritrea-Festivals in Deutschland zu schwerer Gewalt durch Ostafrikaner kommt, die mit Metallstangen, Knüppeln und Pflastersteinen ausgeübt wird. Derzeit sorgen neben dem Krieg in der Ukraine auch der Nahost-Konflikt und die Kalifats-Demos für weitere Spannungen in der Gesellschaft.

Masse ist kaum noch zu bewältigen
Wächst die Zahl solcher per Einwanderung importierter Konflikte weiter, wird sich die Politik vermutlich mit der Frage beschäftigen müssen, ob derlei Auseinandersetzungen unter dem Schutz des Demonstrationsrechts wirklich auf deutschen Straßen ausgetragen werden müssen. Zumindest in Berlin stellt sich schon jetzt die generelle Frage, wie viele Demos, Uni-Besetzungen oder Straßenblockaden die Stadt eigentlich verträgt.

Nirgendwo sonst wird so viel demonstriert wie in Berlin. Im Jahr 2023 fanden im Stadtgebiet insgesamt 7151 Versammlungen und Demonstrationen statt. Dies sind im Schnitt etwa 20 offiziell angemeldete Kundgebungen pro Tag. Nach Angaben von Polizeipräsidentin Barbara Slowik mussten ihre Beamten vergangenes Jahr auch 550 Protest- und Blockadeaktionen sogenannter Klimaschützer bewältigen.

Großbritannien, das in den vergangenen Jahren Schauplatz zahlreicher Protestaktionen von sogenannten Klimaschützern war, hat inzwischen in mehreren Schritten das Demonstrationsrecht verschärft. Schon seit 2022 kann die Polizei Demonstranten Auflagen, etwa zur Lautstärke des Protestes, erteilen. Im April billigte das Unterhaus nun eine weitere Verschärfung des Demonstrationsrechts, um insbesondere die Ausbreitung radikaler, „disruptiver“ Protestformen einzudämmen. Gemeint sind damit Aktionen von Demonstranten, die sich festkleben oder anketten, um dadurch das öffentliche Leben lahmzulegen.


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