23.10.2024

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Leitartikel

Die Nöte von Baerbock & Co.

René Nehring
19.06.2024

Sie können es einfach nicht lassen. Im Streit um den nächsten Bundeshaushalt plädiert Außenministerin Annalena Baerbock zur Lösung der festgefahrenen Situation für eine Aufweichung der Schuldenbremse. „Welch größere Notlage sollte es geben als diesen Krieg mitten in Europa? Es wäre fatal, in ein paar Jahren sagen zu müssen: Wir haben die Schuldenbremse gerettet, aber dafür die Ukraine und die europäische Friedensordnung verloren“, äußerte die Grünen-Politikerin gegenüber der „Süddeutschen Zeitung“.

Hintergrund ist die seit 2009 bestehende Vorgabe des Grundgesetzes, eine Neuverschuldung nur noch in unvorhersehbaren Ausnahmesituationen zuzulassen. Erst im vergangenen Jahr hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Ampelregierung zur Finanzierung ihrer Pläne keineswegs die Sondertöpfe aus der Corona-Zeit für andere Vorhaben verwenden darf.

Wer die Debatten der letzten Monate verfolgt hat, weiß, dass insbesondere rot-grüne Mitglieder des Bundeskabinetts nach nahezu jedem Strohhalm greifen, um eine Notlage zu begründen, die eine Aufweichung der Schuldenbremse zuließe. Mal geht es um mehr finanziellen Spielraum für sicherheitspolitische Maßnahmen, mal um den „Klimanotstand“, mal um Sozialleistungen und mal eben um den Ukrainekrieg.

Doch sind diese Projekte wirklich Notlagen im Sinne des Grundgesetz-Artikels 115? Dort heißt es eindeutig, dass lediglich „im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“, die Kreditobergrenzen überschritten werden dürfen.

Klare Kriterien für eine Notlage
Und so widersprechen denn auch Ver­fassungsrechtler wie Kyrill-Alexander Schwarz von der Universität Würzburg dem Ansinnen Baerbocks. „So schwierig die Situation der Ukraine gegenwärtig auch ist“, so Schwarz gegenüber der „Welt“, „so hat dies nichts mit einer Notlage zu tun, die sich in die verfassungsrechtlichen Kategorien der Haushaltsnotlage einfügen lässt.“ Unter anderem sei die prekäre Lage der Ukraine absehbar gewesen und beruhe auch auf dem zögerlichen Verhalten der Bundesregierung.

Ergänzen ließe sich im konkreten Fall noch, dass Deutschland ursprünglich weder direkt noch indirekt mit dem Ukrainekrieg zu tun hatte. Es war vielmehr eine bewusste Entscheidung der deutschen Politik, sich nach dem russischen Angriff auf die Seite der Ukraine zu stellen – und damit auch Verpflichtungen einzugehen.

Doch geht es beim Haushalt gar nicht um die Ukraine, sondern vielmehr darum, dass einzelne Minister der Ampel gern den Wohltäter spielen möchten, die Steuerzahler dafür jedoch aufkommen sollen. Beispiele dafür sind die Kindergrund­sicherung von Familienministerin Lisa Paus oder das Bürgergeld von Sozialminister Hubertus Heil oder der bunte Reigen an unsinnigen Projekten in der Entwicklungshilfe, unter denen die Finanzierung von Radwegen in Peru das bekannteste ist.

Konsequent ausgeblendet in den Debatten wird der Umstand, dass der Bundeshaushalt 2024 – mit Ausnahme der Corona-Etats 2021 und 2022 – mit einem Volumen von rund 477 Milliarden Euro einen Rekordbetrag für die Gesamtausgaben des Bundes aufweist. Es ist also, salopp gesagt, genug Geld vorhanden, um gute Politik für unser Land zu machen.

Insofern hat also keineswegs der Bundeshaushalt eine Notlage – sondern allenfalls jene Politiker, die gern den Wohltäter geben, die Kosten für ihre vermeintlichen Wohltaten jedoch gern von kommenden Generationen bezahlen lassen wollen.


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