Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung
Die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus, die zeitgleich mit der Bundestagswahl am 26. September 2021 stattfand, muss wiederholt werden. So die vorläufige Einschätzung des Berliner Landesverfassungsgerichtshofs. Das Gleich gelte für die parallel abgehaltenen Wahlen zu den zwölf Berliner Bezirksversammlungen.
Der Richterspruch komplettiert die Blamage für die Hauptstadt. Fehlende Stimmzettel, unzumutbar lange Warteschlangen hier und zwischendrin einfach geschlossene Wahllokale dort, 1066 von 2256 Berliner Wahllokalen, die auch nach 18 Uhr noch geöffnet hatten und schließlich Wahlergebnisse, die nicht ausgezählt, sondern kurzerhand „geschätzt“ wurden: Die Metropole erlebte an jenem Septembertag vor einem Jahr Szenen, die man sonst nur aus Drittweltländern kannte, die gemeinhin als „gescheiterte Staaten“ tituliert werden.
Hier war mehr als nur Schlampigkeit am Werk. Diejenigen, die dieses Desaster zu verantworten haben, legten ein Ausmaß an Gleichgültigkeit, ja Verachtung gegenüber demokratischen Grundsätzen und Verfahren an den Tag, das jeden aufrechten Bürger aufschrecken muss. Denn sie haben sich bis zum Schluss uneinsichtig gezeigt, wollten eine Wiederholung der Schandwahl verhindern.
Entscheidend für die Frage einer Neuwahl ist, dass das Berliner Gericht die Masse an Fehlern für „mandatsrelevant“ erklärt hat, also als wesentlich für das gesamte Wahlergebnis. Das ist deshalb so wichtig, weil der Gesetzgeber wusste, dass es bei Wahlen immer zu kleinen Fehlern kommt. Solange diese aber das Gesamtergebnis nicht wesentlich verfälschen, werden sie toleriert. Das war angesichts der Flut des Versagens in Berlin anders.
Die Berliner Einschätzung strahlt zweifellos auch auf die Bundesebene ab, denn die Bundestagswahl am selben Tag ist in der Hauptstadt keinen Deut besser abgelaufen. Wie hier weiter verfahren wird, ist noch offen. Der zuständige Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages erarbeitet derzeit eine Empfehlung, über die das Parlament noch im Oktober entscheiden soll.
Klar ist: Der Bundestag wird dabei kaum hinter die Einschätzung des Berliner Gerichts zurückfallen können. Ansonsten droht dauerhafter, schwerer Schaden für die Demokratie in Deutschland.
thomas schmidt am 28.09.22, 17:07 Uhr
Was folgt aus diesem Urteil, wer tritt zurück, wer wird bestraft? Wohl niemand, einfach weiter so.
Chris Benthe am 28.09.22, 13:43 Uhr
Das könnte noch mal spannend werden. Es ist tatsächlich so: man kann nicht mehr hinter diese Einschätzung zurückfallen, was das Bundestagswahlergebnis in Berlin anbelangt. Wenn diese Feststellung amtlich wird und auch diese Wahl wiederholt werden müsste, sind die Mandate der Linkspartei "gefährdet". Deren aktuell jämmerlicher Zustand dürfte kaum dazu beitragen, ihr Ergebnis zu verbessern. Das ist ja auch der Grund dafür, dass der Berliner Senat mauert, was die Berliner Wahl betrifft. Alles rächt sich irgendwann, und am Schluss wird abgerechnet.