13.12.2024

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Grundsatzurteil

Karlsruhe stärkt die Regierung - und schwächt die Grundrechte

In seinem Urteil zur „Bundesnotbremse“ erklärte das Bundesverfassungsgericht die massiven Einschränkungen des Frühjahrs für verfassungskonform

René Nehring
01.12.2021

Überraschend ist das Urteil nicht. Schon im Mai hatte das Bundesverfassungsgericht Eilanträge gegen die „Bundesnotbremse“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie abgelehnt. Am Dienstag nun hat das höchste deutsche Gericht mehrere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen und somit die im Frühjahr verhängten massiven Eingriffe in die Grundrechte der Bundesbürger, darunter Kontaktbeschränkungen im Alltag, nächtliche Ausgangssperren und Schulschließungen, für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt.

Zur Begründung führte das Gericht unter anderem an, dass das In- und Außerkrafttreten der Maßnahmen an konkret messbare Faktoren wie die Sieben-Tage-Inzidenz geknüpft und zudem zeitlich begrenzt war. Insbesondere dienten die vielfältigen Kontaktbeschränkungen dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems – und somit „verfassungsrechtlich legitimen Zwecken, die der Gesetzgeber in Erfüllung grundrechtlicher Schutzpflichten erreichen wollte“.

So weit, so gut: Bedenklich ist jedoch, dass die Karlsruher Richter dem Gesetzgeber, also der Regierung und den Mehrheitsfraktionen im Parlament, bei der Wahl ihrer Mittel zur Erreichung der deklarierten Ziele nahezu uneingeschränkte Freiräume einräumen. So verweist das Gericht unter anderem auf die Sachverständigenanhörungen im zuständigen Ausschuss des Bundestags und auf die öffentlichen Debatten sowie die dabei geäußerten unterschiedlichen Einschätzungen zur Gefährdungslage, um dann zu erklären: „Belastbare Erkenntnisse, wonach nur geringe oder keine Gefahren für Leben und Gesundheit durch eine Infektion oder nur geringe oder keine Gefahren auch durch Überlastung des Gesundheitssystems vorlägen, waren jedoch nicht vorhanden.“

Alle Kompetenz der Regierung

Damit kehren ausgerechnet die obersten Hüter der verfassungsmäßigen Grundrechte die Beweislast um. Nicht die Exekutive, die einen massiven Eingriff in die Grundrechte der Bürger beschließen will, muss „belastbare Erkenntnisse“ für die von ihr behauptete Gefährdung der allgemeinen Gesundheitslage vorlegen, sondern diejenigen, die diese Gefährdung anzweifeln und deshalb ihre Grundrechte keineswegs eingeschränkt sehen wollen.

Einen ähnlich großen Freiraum räumen die Richter der Regierung auch bei der Bewertung der Frage ein, ob die „angeordneten Beschränkungen von Kontakten im privaten und öffentlichen Raum (...) geeignet (waren), die Gesetzeszwecke zu erreichen“: „Bei der Beurteilung der Eignung einer Regelung“, so die Richter, „steht dem Gesetzgeber ein Spielraum zu, der sich auf die Einschätzung und Bewertung der tatsächlichen Verhältnisse, auf die etwa erforderliche Prognose und auf die Wahl der Mittel bezieht, um die Ziele des Gesetzes zu erreichen.“

Zwar halten die Verfassungsrichter auch fest, „dass bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen tatsächliche Unsicherheiten grundsätzlich nicht ohne Weiteres zulasten der Grundrechtsträger gehen dürfen“, doch billigen sie letztendlich im Zweifel stets dem Gesetzgeber zu, über die Beurteilung der Lage das entscheidende Wort sprechen und die Wahl der geeigneten Mittel selbst entscheiden zu dürfen – selbst bei Eingriffen in die Grundrechte der Bürger.

Damit hat niemand geringeres als die obersten Hüter der Verfassung selbst entschieden, dass die im Grundgesetz verankerten Grundrechte, die bislang als unveränderlich und unverletzlich galten und insbesondere die Allmacht der Staatsgewalt gegenüber den Bürgern binden sollten, nicht mehr bedingungslos gelten. Vielmehr hat Karlsruhe – das ist die nüchterne Erkenntnis des Urteils in Sachen „Bundesnotbremse“ – entschieden, dass der Gesetzgeber diese Rechte bei Bedarf einschränken darf. Ob der Bedarf tatsächlich vorliegt, liegt dabei ebenso im Ermessen des Gesetzgebers wie die Frage, ob die gewählten Mittel dem verkündeten Zweck überhaupt dienen. Rücksicht nehmen muss er jedenfalls auf niemanden mehr.


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Kommentare

sitra achra am 02.12.21, 17:21 Uhr

Der Puppenspieler im Weißen Haus bewegt die Figuren weltweit, auch die fette Mama im Kanzleramt, ist aber selbst
von den bekannten Kreisen ferngelenktl
Eigentlich könnte man entspannt dabei zuschauen, wie diese einstige Nation Suizid begeht und dabei die Multikultifaktoten mit in den Untergang reißt.
Jedoch wird man ja selbst zum Kollateralschaden, was im Grunde genommen mit Bedauern hingenommen werden muss.
Jetzt blasen etliche Foristi in anderen Foren die Backen weit auf und schwätzen von Widerstand und Revolution.
Dabei können sie nicht einmal ein Kaninchen schlachten,
geschweige denn einen Genickschuss setzen.
Ich selbst bin gegen jede Art von Gewaltanwendung dieser Art, sie verhindert nicht, dass diese dekadente Gesellschaft in den Abgrund stürzt.
Es kommt, wie es kommen muss. Del Bene schrieb, dass die Welt von alleine läuft ohne unser Zutun: laisser faire et laisser passer, le monde va de lui-meme!

Michael Holz am 01.12.21, 22:57 Uhr

" ... Jetzt müsste selbst der verblödeste Schlafmichel aufwachen ... "
Nein Herr Hermann, er wacht nicht auf, weil er es nicht kann. Haben Sie schon einmal einen sedierten Menschen oder einen im Koma gesehen, der voll da ist und Entscheidungen trifft?
Propaganda seit etwa 30 Jahre und ein wenig mehr, das ist so wie in der DDR, aber die Ossis hatten damals Westfernsehen. Was haben unsere Landsleute jetzt? Kleinere Plattformen, Auf1 und die Züricher Allgemeine Zeitung. Das reicht nicht aus um wach zu werden! Sie müssen erst hungern, frieren und geschlagen werden, dann wird es was.

Gregor Scharf am 01.12.21, 15:52 Uhr

Damit wird der Anfang vom Ende der Demokratie in der Bundesrepublik Deutschland eingeläutet und der Weg in die Diktatur der Klimabeschützer geebnet.
Staatlicher Willkür sind somit Türen und Tore geöffnet. Ein Gefälligkeitsgutachten genügt, um daran anknüpfend drastische Massnahmen zu verhängen.
Dieses Urteil ist somit ein Blankoschein zur gezielten Ausbeutung und Unterdrückung der Massen, wenn man nur behauptet, der Bau der Mauer dient dem Schutz des Volkes. Wer die Parallelen noch immer nicht erkennt, dem ist nicht mehr zu helfen.
Es soll aber keiner sagen, man hätte ihn nicht gewarnt und er habe doch nur seine Pflicht getan, wenn der Irrsinn verblendeter Ideologen sich ungebremst austobt.

Siegfried Hermann am 01.12.21, 10:12 Uhr

Was soll dabei raus kommen, wenn Bundesmutti, die keine ist, erst ihren Duz-Freund in Karlsruhe als Chef und Statthalter installiert, um dann VOR Urteilsfindung zum Kaffee trinken in den Fuhrerbünker zitiert!?!?
Sowatt nennt man in einer südamerikanischer Bananen- und Koks-Republik kriminelle Vereinigung oder Junta.
Im Grunde ist das eine gute PR-Entscheidung.
Jetzt müsste selbst der verblödeste Schlafmichel aufwachen und sehen das wir in einer Mutti-Diktatur leben und jede Diskussion über so ein Urteil hohles Gequatsche ist.
Und diesen ganzen verlogenen Systememdien, die frenetisch Beifall klatschen sitzen mal wieder im Sportpalast rum. Geschichte wiederholt sich.
Mahlzeit!

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