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Für Personen mit körperlichen Beeinträchtigungen können Reisen besonders anstrengend sein – Es gibt aber viele Erleichterungen
Mit dem Rollstuhl in den Urlaub? Kein Problem! Ein Flug, bei dem der Reisende Sauerstoffversorgung in Anspruch nehmen kann? Auch das geht. Rollatoren, Gehhilfen und anderes Equipment, auf das Reisende mit Einschränkungen angewiesen sind, stellen schon lange keinen Hinderungsgrund mehr da, wenn es in den Urlaub gehen soll. Sogar der Blindenhund reist im Flieger kostenlos mit.
Wer täglich mit Einschränkungen in der Mobilität leben muss, scheut sich manchmal, die gewohnten Pfade der Alltagsroutine zu verlassen und sich auf das Abenteuer Urlaub einzulassen. Was zu Hause etabliert ist und einen guten Tagesablauf sichert, ist schließlich nicht an allen Zielorten zu finden. Nicht alle Restaurants und Hotels sind barrierefrei zugänglich. Von den Bahnsteigen und anderen Problemzonen mal ganz zu schweigen. Doch immer mehr Reiseveranstalter, Fluggesellschaften und Hotels stellen sich auf Gäste mit Einschränkungen ein.
Der Rollstuhl ist zum Beispiel bei Flugreisen kein Problem, die Mitnahme ist in der Regel kostenlos, muss aber angemeldet werden. Am besten gleich bei der Buchung des Flugscheins, denn an Bord ist die Anzahl der Rollstühle oft begrenzt. Die passende Codierung im Zusammenhang mit der Rollstuhl-Anmeldung gibt Aufschluss über Besonderheiten beim Flug wie Liegendtransport, eingeschränkte Gehfähigkeit oder ob Hilfe beim Gang zur Toilette in Anspruch genommen werden muss.
Viele Fluglinien befördern den Rollstuhl im Gepäckraum, stellen aber auch eigene Rollstühle zur Nutzung im Flughafengebäude zur Verfügung. Elektrische Rollstühle mit Nassbatterie werden aus Sicherheitsgründen grundsätzlich im Gepäckraum befördert. Dann kann jedoch ein Bord-Rollstuhl genutzt werden. Wer an Bord des Flugzeugs eine Sauerstoffversorgung benötigt, muss dies ebenfalls im Vorfeld anmelden.
Sehbehinderte Personen, die auf ihren Blindenhund angewiesen sind, können diesen auf ihrer Reise kostenlos mitführen. Abgesehen von der vorherigen Anmeldung des tierischen Begleiters sind Nachweise über die Zulassung als Blindenführhund, Impfausweise und anderes notwendig. Hundefutter muss übrigens selbst mitgebracht werden.
Etwas schwieriger ist es bei Assistenzhunden, wie Diabetiker- oder Epilepsiewarnhunden und Gehörlosenhunden sowie sogenannten Emotional Support Animals, die in den USA häufig im Flugzeug mitgeführt werden, zum Beispiel, um dem Reisenden seine Flugangst zu nehmen. Hier entscheiden die Fluggesellschaften nicht einheitlich. Bei allen Tieren gibt es in gewissen Staaten wie Australien und Island besonders strikte Einreisebestimmungen, die vorab vom Reisenden in Erfahrung gebracht werden müssen.
Auch bei Hotels gilt es, sich nach passenden Angeboten zu erkundigen. In Hotels, die noch nicht vollständig auf barrierefreie Nutzung eingestellt sind, stehen oft im Erdgeschoss Zimmer zur Verfügung, die einen Zugang mit Rollator, Rollstuhl oder Gehhilfe ermöglichen.
Wer es einfacher haben möchte und Fragen zu Türbreiten und anderen wichtigen Details nicht selbst mit Hotel oder Fluggesellschaft klären möchte, kann seinen Urlaub bei einem Reiseveranstalter buchen, der sich auf Reisen mit Einschränkungen spezialisiert hat. Davon gibt es immer mehr. Von Wellness-Reisen über Städtetrips und Naturerfahrungen bis zum Camping-Erlebnis ist alles buchbar.