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Freiheitsgefahr

Ominöser Bürgerrat fordert Einschüchterung Andersdenkender

Faesers „Forum gegen Fake“ übergibt verfassungswidrige Vorschläge und will bedenkliche Institutionen protegieren

Wolfgang Kaufmann
07.10.2024

Zur Intensivierung der Bekämpfung vorgeblicher Falschinformationen initiierte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) das Projekt „Forum gegen Fakes“, in dessen Rahmen ein 120-köpfiger Bürgerrat „15 Handlungsempfehlungen mit 28 konkreten Maßnahmen für Politik, Medien, Wirtschaft und Zivilgesellschaft“ formuliert hat, welche der Öffentlichkeit am 12. September vorgestellt wurden.

Darunter befinden sich teilweise äußerst brisante beziehungsweise potentiell verfassungswidrige Vorschläge. So fordert der Rat ein „Desinformationsranking zu Aussagen von politischen Akteurinnen und Akteuren“, wobei für dessen Erstellung ausgerechnet solche regierungsnahen Plattformen wie „Correctiv“ verantwortlich sein sollen, welche selbst nachweislich Falschinformationen verbreiten.

Darüber hinaus wollen die angeblich per Losverfahren ausgewählten Bürger ein „Gütesiegel für qualitativen Journalismus“. Und unter der Überschrift „Einfluss fremder Staaten“ heißt es dann noch, dass man hierzulande eine „zentrale Stelle zur Meldung, Prüfung und Richtigstellung von Desinformation“ schaffen müsse. Dem folgt der Passus: „Die Bundesregierung möge prüfen, ob auf Grundlage der Definition von Desinformation eine strafrechtliche Verfolgung oder anderweitige Sanktionierung möglich ist.“ Dabei wird ganz klar auf Einschüchterung gesetzt: Durch die staatlichen Zwangsmaßnahmen „soll vor der Erstellung und Verbreitung von Desinformation abgeschreckt und das Unrechtsbewusstsein der Täterinnen und Täter erhöht werden“.

Aktivität gegen BGH-Urteil
Angesichts all dessen äußerte der frühere Generalsekretär des Sachverständigenrates der Wirtschaftsweisen, Ulrich von Suntum: „Der ‚Bürgerrat' empfiehlt einen Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit. Dabei ist schon der Begriff ‚Desinformation' hochproblematisch, da er die Existenz einer absoluten Wahrheit impliziert. Desinformation „ist am Ende alles, was der Regierung nicht passt.“ Damit steht er im Einklang mit geltendem Recht, wobei das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28. November 2011 über eine Verfassungsbeschwerde anlässlich einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen Beihilfe zur Verunglimpfung des Staates sogar noch deutlich weiter ging: „Meinungen ... fallen stets in den Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz, ohne dass es dabei darauf ankäme, ob sie sich als wahr oder unwahr erweisen.“ Dennoch teilte das Bundesinnenministerium anlässlich der Übergabe der Empfehlungen des Bürgerrates mit, diese würden nun in „die Entwicklung einer neuen Strategie der Bundesregierung zum Umgang mit Desinformation einfließen“.


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