Preußische Allgemeine Zeitung Zeitung für Deutschland · Das Ostpreußenblatt · Pommersche Zeitung
Das Oberverwaltungsgericht im nordrhein-westfälischen Münster hat zu Beginn dieser Woche darauf erkannt, dass die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtens sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die AfD die Möglichkeit hat, eine Revision über das Bundesverwaltungsgericht zu erreichen. Doch unabhängig davon, wie dieser Rechtsstreit endet, ist seine politische Wirkung bereits offenkundig, und sie wird sich über alle Instanzen hinaus verselbstständigen.
Im politischen Leben bedeutet das die weitere Verfemung einer Partei, gegenüber welcher Brandmauern errichtet werden – umso höher, je höher ihr jeweiliger Stimmenanteil wächst. Folgerichtig ist es daher, dass nach den anstehenden Wahlen in Deutschland in der Koalitionsarithmetik die AfD keine Rolle spielen wird. Die Macht wird unter allen anderen verteilt, und keine denkbaren noch vorhandenen Unterschiede etwa zwischen der CDU und der Linken können daran etwas ändern.
Allerdings kann niemand ausschließen, dass eine solche Verfahrensweise eines Tages zur Unregierbarkeit des Gemeinwesens führt. Eine Minderheit kann man nur bis zu einem bestimmten Gewicht und nur eine absehbare Zeit außer Acht lassen. Das ist keine Frage der politischen Sympathien, sondern der Psychologie, die auch auf diesem Feld eine große Rolle spielt. Der Kanzlerin Angela Merkel Diktat „Das muss rückgängig gemacht werden“ nach der Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich zum Ministerpräsidenten in Thüringen war jenseits von Recht und Gesetz und ganz am Rande des politisch Möglichen. Die Wiederholung eines solchen Skandals dürfte sich wohl niemand mehr erlauben.
Verfassungstext und -wirklichkeit
Das System der Ausgrenzung einer Fraktion funktioniert nur unter der Voraussetzung, dass sich nach einer Wahl die verhandlungsführenden Exponenten der dazu in Frage kommenden Parteien mit dem Gewicht ihres jeweiligen Stimmenanteils in Szene setzen. Damit wird unterstellt, dass alle Parlamentarier, die eine neue Fraktion bilden können, sich dem Diktat der Fraktion unterwerfen und in deren Sinne abstimmen werden, so wie es die wenigen Häuptlinge ausgehandelt haben und vorgeben.
Das entspricht auch den Üblichkeiten im Alltag der Parlamente. Im Regelfall beschließt die Fraktionsspitze, wie die Mitglieder abzustimmen haben. Und die Damen und Herren Parlamentarier halten sich daran. Der tatsächliche Fraktionszwang ist stärker als dessen theoretisches Verbot durch den Artikel 38 des Grundgesetzes. Dieser bestimmt, die Abgeordneten „sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“. Allein aus der Formulierung „Vertreter des ganzen Volkes“, also auch derer, die sie nicht gewählt haben, geht hervor, dass die Parlamentarier in ihrem Mandat Verantwortung nicht für ihre Partei, sondern für die Bürger insgesamt tragen. Dieser Gedanke findet sich wieder in der Ablehnung von Aufträgen und Weisungen sowie dem Hinweis auf das Gewissen, nicht aber in der politischen Praxis.
Mit Bildung der Fraktionen in einem Parlament steht diese Zielsetzung bereits in Frage. Die Abgeordneten haben nach der landläufigen Übung weitgehend aufgehört, die Personen zu sein, denen die Wähler ihre Stimmen gegeben haben, sondern sie werden zählbare Masse im parlamentarischen, parteipolitischen Kräftemessen. Eigenartig, dass niemand zu sehen scheint, dass dieses verfassungswidrige Übel auch seinen Teil zum Missmut in der Wählerschaft beigetragen hat, der nun neben anderen Faktoren der AfD zugutekommt.
Ein weiteres kommt hinzu. Es ist dies die Kastenbildung der politischen Klasse, die der Herausgeber der tapferen Schweizer „Weltwoche“, Roger Köppel, einen „politischen Feudalismus“ nennt. Die Vertreter dieser Kaste gleichen einander im Wesentlichen dadurch, dass sie hauptberuflich tätig sind, eine Reihe gemeinsamer Interessen haben, die nicht politischer, sondern persönlicher Natur sind: sicheres, weit überdurchschnittliches Einkommen, nach kurzer Zeit eine von allen Problemen befreiende Altersversorgung und ein gehobenes Sozialprestige. Die Bürger empfinden diese Kluft zu ihrem eigenen Leben und reagieren darauf mit dem vorwurfsvoll-resignierenden Begriff von „denen da droben“. Zu diesen gesellen sich allerdings auch die Vertreter der regierenden Medien, ohne die sich diese Ordnung nicht so leicht aufrechterhalten ließe.
Kaste der Berufspolitiker
Zur Kastenbildung gehört auch und in bedenklichem Maße der Umstand, dass innerhalb derselben ein weiterer Artikel des Grundgesetzes systematisch und dauerhaft außer Kraft gesetzt wird. Es geht dabei um die Gewaltenteilung. Sie gehört seit der Aufklärung zum geistigen Gemeinbesitz Europas und zu den unabdingbaren Elementen einer freiheitlichen Ordnung. Insofern also sollte man meinen, sie würde überall und widerspruchslos befolgt. Aber – weit gefehlt!
Es ist in allen deutschen Parlamenten – um nur diese in Augenschein zu nehmen – tägliche und selbstverständliche Übung, dass Parlamentarier, die in die Regierung berufen werden, ihr Mandat beibehalten. Sie gehören also gleichzeitig der gesetzgebenden wie auch der ausführenden Gewalt an. Anlass, diesen Missstand anzusprechen, findet niemand. Er wird hingenommen, mag er auch nicht nur der Verfassung, sondern auch der europäischen Tradition des freiheitlichen politischen Denkens widersprechen.
Überhaupt haben auch im politischen Leben eingefahrene Gewohnheiten ein zähes Leben. Sie vermitteln ein gutes Gefühl der Sicherheit und entheben einen der Notwendigkeit, sich auf veränderte Verhältnisse einstellen zu müssen. Auch das gehört zum Kastenwesen. So erscheint die Möglichkeit, eine unliebsame Partei nicht auf dem politischen Weg der Argumentation, sondern mittels gerichtlicher Verfügungen zu mindern, als das Mittel der Wahl, auf das sich alle anderen Mitbewerber im Parteien-Zirkus diesseits des Paria einigen können.