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Mietrecht

Scheitern als Wahlkampfargument

Nach dem Verbot des Berliner Mietendeckels durch Karlsruhe verschärft Rot-Rot-Grün die Rhetorik

Norman Hanert
26.04.2021

Die Formulierung „Wir betreten juristisches Neuland“ hat beste Chancen zum Synonym für gesetzliche Regelungen zu werden, die am Ende von Richtern als verfassungswidrig eingestuft werden. Schon bei den Versuchen, in Thüringen und Brandenburg eine Geschlechterparität in den Parlamenten zu erzwingen, war von beteiligten Politikern die Formulierung vom „juristischen Neuland“ zu hören, ehe Verfassungsrichter diese Eingriffe ins Wahlrecht wieder einkassierten.

Nur fünf Monate vor der Abgeordnetenhauswahl ist in Berlin nun ein zentrales Projekt der rot-rot-grünen Landesregierung gescheitert, mit dem diese im Mietrecht eine Vorreiterrolle übernehmen wollte: Die Koalition hatte im Februar 2020 die Miethöhe für rund 1,5 Millionen Haushalte auf dem Stand von Juni 2019 eingefroren. Die auf fünf Jahre befristete Regelung war deutschlandweit einmalig, abermals „Neuland“.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 15. April diese Regelung nun für „insgesamt nichtig“. In einer einstimmigen Entscheidung waren die Karlsruher Richter zur Einschätzung gelangt, dass der Bund als Gesetzgeber das Mietpreisrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch bereits abschließend geregelt habe. Damit hätten die Bundesländer keine Befugnis, selbst nochmals ein Gesetz wie den Mietendeckel zu erlassen. Mit der Entscheidung können sich insbesondere CDU und FDP bestätigt fühlen. Bundestagsabgeordnete dieser Parteien hatten vergangenes Jahr den Normenkontrollantrag gegen den Mietendeckel beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

„Ideologisches Experiment“

Der Berliner CDU-Bundestagsabgeordnete Marco Luczak warf der rot-rot-grünen Koalition nach der Karlsruher Entscheidung vor, sie sei „sehenden Auges in die Verfassungswidrigkeit reingegangen“. Auch aus Sicht von Daniel Föst von der FDP-Bundestagsfraktion hat der Berliner Senat „die Mieterinnen und Mieter wider besseren Wissens für ein ideologisches Experiment missbraucht“.

Berlins Wohnungssenator Sebastian Scheel (Linkspartei) sagte dagegen: „Wir hatten damit Neuland betreten und mit einer anderen Entscheidung gerechnet.“ Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung im Kern die Frage geklärt, ob Berlin in Konkurrenz zum Bund überhaupt einen Mietendeckelung einführen darf. Die Richter haben aber keine inhaltliche Bewertung der Berliner Regelung vorgenommen.

Dieser Umstand erleichtert es Befürwortern des Mietendeckels, nun sogar die Einführung einer bundesweiten Regelung anzustreben. Scheel forderte schon kurz nach der Entscheidung aus Karlsruhe, es sei jetzt die Aufgabe des Bundes, über ein wirkungsvolles Mietpreisrecht die soziale Mischung in den Städten zu sichern, oder aber den Ländern die Kompetenz dafür zu übertragen. In der SPD sprachen sich Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller sowie der Ex-Juso-Chef und Partei-Bundesvize Kevin Kühnert für eine bundesweite Regelung aus.

Mehr noch: Das eigene Scheitern beim Mietendeckel wird sogar als Munition im Wahlkampf und als Argument für eine rot-rot-grüne Bundesregierung genutzt. Von Kühnert heißt es etwa: „Bei der Bundestagswahl am 26. September macht die SPD den Mieterinnen und Mietern ein klares Angebot: In der nächsten Bundesregierung wollen wir einen Mietenstopp in allen angespannten Wohnlagen durchsetzen.“ Pankows Bezirksbürgermeister Sören Benn von der Linkspartei twittert: „Darum ist #r2g im Bund die einzig richtige Antwort auf dieses Urteil, um diese Rechtslage zu ändern & Mietendeckel zu ermöglichen.“

Jetzt erst recht: Ziel Enteignung

Inzwischen zeichnet sich noch eine weitere Entwicklung als Folge des gescheiterten Mietendeckels ab. Die Enteignung größerer Wohnungsbestände könnte zum zentralen Wahlkampfthema bei den Berlin-Wahlen im September werden. Noch am Tag der Urteilsverkündung versammelten sich Tausende Menschen in Neukölln, um gegen das Kippen des Mietendeckels zu protestieren. Auf Transparenten waren dabei immer wieder Parolen wie „Dann halt enteignen“ oder „Wir haben Enteignungs-Bedarf“ zu lesen. Zur „Wutkundgebung“ aufgerufen hatte die Initiative „Deutsche Wohnen & Co. enteignen!“

Aktivisten der Initiative waren auf der Demonstration unterwegs, um weitere Unterstützerunterschriften zu sammeln. Bringt das Bündnis bis zum 25. Juni 175.000 Unterschriften von Berliner Wahlberechtigten zusammen, dann kommt es zu einem Volksentscheid. Als wahrscheinlicher Termin für die finale Abstimmung wird immer wieder der 26. September genannt. Dann steht in Berlin neben der Bundestagswahl ohnehin schon die Wahl zum Landesparlament an.


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Kommentare

Tom Schroeder am 04.05.21, 18:33 Uhr

Dann enteignet mal schön - neue Wohnungen entstehen dabei nicht. Seit dem Mietendeckel sind die Wohnungssuchenden je freier Wohnung in Berlin noch fast verdoppelt worden. Dümmer geht's kaum und der Bürger steht dafür zur Verfügung - ähnlich muss es wohl auch anno 33 gewesen sein, heute grün u. rot statt damals braun. Repräsentative Demokratie hat halt ihre Grenzen, aber besser macht es nur die Schweiz, da sind die Leute außer über öffentlich rechtlichen Grünfunk über konstituierte direkte Demokratie beteiligt und kümmern sich demgemäß besser und bewusster um ihre Belange.

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