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Noch immer warten die Deutschen auf eine höchstrichterliche Bewertung der Lockdown-Maßnahmen. Dabei müssen Politik und Bürger wissen, was rechtens ist und was nicht
Seit wenigen Wochen steigen die Corona-Zahlen wieder kontinuierlich an. Gab es im Sommer kaum noch Neuinfektionen, so meldet das Robert-Koch-Institut derzeit wieder täglich tausende neue Fälle.
Somit ist schon jetzt absehbar, dass Corona auch über den bevorstehenden Regierungswechsel hinaus zu den beherrschenden politischen Themen gehören wird. Was wiederum die Frage aufwirft, wie die künftigen Entscheidungsträger zu etwaigen Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Pandemie stehen. Bis dato ließen die Verhandler über ein Ampel-Bündnis durchblicken, nicht zur harten Lockdown-Politik zurückkehren zu wollen.
Umso wichtiger wäre es zu wissen, über welche Instrumente zur Gefahrenabwehr der Staat überhaupt verfügen darf. Hier herrscht auch mehr als anderthalb Jahre nach Verhängung des ersten Lockdowns noch immer Unklarheit – obwohl das „Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ und die darauf basierenden Verordnungen zum Teil zu massiven Einschränkungen der bürgerlichen Freiheiten geführt haben: von der Schließung von Schulen und ganzer Branchen bis hin zur Einschränkung des Demonstrations- und Versammlungsrechts und zu nächtlichen Ausgangssperren.
Für diese Maßnahmen gab es viel Verständnis und Zuspruch – aber auch heftige Ablehnung. Die Teilnehmerzahlen bei den Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen gingen in die Zehntausende und lagen damit weit über denen der „Fridays for Future“-Bewegung. Dass die Kritik am Agieren mancher staatlicher Akteure oftmals berechtigt war, zeigt unter anderem ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der im Oktober entschied, dass die von der Münchner Staatsregierung für Bayern erlassenen weitreichenden Ausgangssperren unrechtmäßig waren.
Karlsruhe sitzt die Sache aus
Umso unverständlicher, dass sich ausgerechnet diejenige Instanz, die vor 70 Jahren gegründet worden ist, um im Streitfall staatliches Handeln auf seine Verfassungsmäßigkeit hin zu überprüfen, bislang um ein Grundsatzurteil drückt – das Bundesverfassungsgericht. Trotz hunderter Verfassungsbeschwerden gab es bislang kein Hauptverfahren und entsprechend auch keinen Beschluss des höchsten Gerichts über die Zulässigkeit der staatlichen Eingriffe in die bürgerlichen Freiheiten.
In Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes etwa heißt es: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Etwaige Einschränkungen aufgrund eines Gesetzes sieht Absatz 2 des Artikels lediglich für „Versammlungen unter freiem Himmel“ vor. Mit anderen Worten: Solange sich die Bürger friedlich in privaten Räumen treffen, hat der Staat keinerlei Recht zu irgendwelchen Eingriffen. Der Zweck der Zusammenkunft spielt dabei ebenso wenig eine Rolle wie die Teilnehmerzahl. Einen Pandemievorbehalt erwähnt die Verfassung weder bei dieser Norm noch bei einer anderen.
Als Hauptgrund für das Schweigen Karlsruhes sehen Kritiker den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Stephan Harbarth, der von 2009 bis 2018 Mitglied des Deutschen Bundestags gewesen war. Harbarth wird unterstellt, als einstiger Parteisoldat der Union nicht frei über die Corona-Politik der Bundesregierung entscheiden zu können.
Letztlich ist es unerheblich, ob Karlsruhe wegen persönlicher Befangenheit schweigt oder weil sich das Gericht vor der Verantwortung scheut. Sowohl die Entscheidungsträger in der Politik als auch die ausführende Verwaltung müssen wissen, welche Schritte sie in Ausnahmesituationen ergreifen dürfen und welche nicht. Und die Bürger, die – daran kann nicht oft genug erinnert werden – in einer Demokratie den Souverän bilden, müssen Klarheit darüber haben, welche Einschränkungen sie im Notfall ertragen müssen – und welche etwaigen Übergriffe des Staates sie nicht hinzunehmen brauchen.
Der jüngste Anstieg der Corona-Zahlen zeigt, dass dies keine abstrakte Debatte ist.
Eric Boule am 22.11.21, 20:08 Uhr
Der konzentrierte Einkauf von AntiKoronaVakzinen von der E.K.(Frau v/d Leyen)
hatte nicht zum Ziel EUeinwohner/Geschaeftstaetigkeiten zu retten,sondern nur um Korona-Finanzmittel innerhalb den NATOlaendern zu spendieren.
Es wurde keine WeltBestandsaufnahme von Vakzinen erfasst +ein breit aufgelegtes Testen angeordnet zwischen den Vakzinen+in Kombinationen damit (Pandemia-Notgesetz),sondern nur eine Wunschliste was erwuenscht war+was nicht.
Auch wurde nicht in enger Zusammenarbeit mit China die Bekaempfung der KoronaPandemie studiert,das einzigste Land auf unserem Planeten wo die KoronaPandemie im Griff ist.
Durch NatoGeist+FeindDenken ist die Europaeische Kommission unter Frau v/d Leyen direct verantwortlich fuer den Tot von 100.000den EUbuergern + den gewaltigen Schlag gegen die wirtschaftlichen Aktivitaeten der Europaeischen Union.
Auch der Verlust im Bruto Nationalprodukt und schlimme Entwicklung der EUwirtschaft schon 2 Jahre sind zu verantworten
Ralf Beez Ofw d. R. am 05.11.21, 16:02 Uhr
Werter Herr Holz, Danke für Ihren erstklassigen Beitrag,
den ich vollstumfänglich teile, absolut richtig und präzise
erkannt, je schneller solche kriminellen Elemente hinter
schwedischen Gardinen verschwinden, desto besser für
das Volk, bevor noch schlimmeres passiert !
Michael Holz am 04.11.21, 13:13 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Gericht, das die herrschenden Parteien (Altparteien) schützt und nicht das als Verfassung geltende provisorische Grundgesetz.
Der deutsche Staatsbürger (nicht die mit den hinterher geworfenen deutschen Pässe) ist ohne Schutz vor der Allmacht des Merkelregimes und deren Nachfolger. Es läuft ein schleicheder Staatsstreich, der nur nach Artikel 20, Absatz 4 GG beendet werden kann. Aber dazu fehlt es die Staufenbergers. Das Deutsche Volk ist manipuliert und dumm gehalten worden.
"Das Recht ist der zum Gesetz erhobene Wille der herrschenden Klasse"
Stephan Harbarth ist der Vollstrecker dieser Klasse, er ist der Freisler und die Benjamin der heutigen Zeit.
Weg mit diesen Leute, so oder so!!!
Chaos Herrscher am 04.11.21, 07:31 Uhr
Etwas überrascht es mich schon, dass das BVerfG hier noch nicht alle Maßnahmen in einer Nacht- und Nebelaktion für rechtmäßig erklärt hat.
Braucht Harbarth so lange, um die Menükarte zu studieren, zu welchem Menü er sich einladen lassen will?