12.09.2025

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Wohnungsmarkt

Wenn die Miete mit der Inflation hochschnellt

Indexmieten sind an die amtliche Preissteigerungsrate gebunden – Das kann unverhoffte Folgen haben

Hagen Ritter
12.09.2025

Haben sich sogenannte Indexmietverträge zu einer Kostenfalle für Mieter entwickelt? Bei diesen ist die Miethöhe an die Inflationsentwicklung gekoppelt. Bundesweit stellen Indexmieten mit einem Anteil von weniger als drei Prozent nur eine Randerscheinung auf dem Wohnungsmarkt dar.

In der Hauptstadt warnt jetzt aber der Berliner Mieterverein vor drastischen Erhöhungen bei Indexmietverträgen. „Bei einer Indexmieterhöhung müssen Vermietende weder die ortsübliche Vergleichsmiete noch die Kappungsgrenze beachten“, so Wibke Werner, Geschäftsführerin des Berliner Mietervereins. Hinzu kommt, dass manche Vermieter Jahre ohne Anpassung verstreichen lassen, obwohl der Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes angestiegen ist. Dann wird vom Vermieter aber plötzlich die Gesamtsteigerung der vergangenen Zeit nachgeholt: „Das führt in einigen Fällen dazu, dass die Nettokaltmiete mit einem Schlag um 25 Prozent bis 30 Prozent erhöht wird“, so Werner, „solche Mieterhöhungssprünge können viele Haushalte schlichtweg nicht zahlen.“

Die im Jahr 2019 eingeführte Mietpreisbremse greift bei den Indexmieten nur beim Abschluss des Vertrages. Lag die Ausgangsmiete bei Vertragsabschluss über der zulässigen Grenze, können Mieter dies später rügen. Schlechter stehen die Chancen, wenn bei bestehenden Indexverträgen eine Erhöhung kommt. In diesen Fällen rät der Berliner Mieterverein Betroffenen zu prüfen, ob die Berechnung korrekt vorgenommen wurde. Sollte Mietern wegen der Erhöhung sogar die Zahlungsunfähigkeit drohen, empfiehlt der Verein zunächst ein Gespräch mit dem Vermieter. Tatsächlich kann eine Erhöhung, die nicht der gesetzlichen Kappungsgrenze unterliegt, für Mieter ein finanzieller K.O.-Schlag sein. Gestiegene Energiepreise und höhere Kosten für Dienstleistungen haben in den vergangenen Jahren bereits die Betriebskosten in die Höhe getrieben. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes sind beispielsweise im Jahr 2023 die Betriebskosten im Schnitt um rund zehn Prozent gestiegen, Heiz- und Warmwasserkosten sogar um etwa 18 Prozent.

Mittlerweile scheint die Politik erkannt zu haben, dass es gesetzlichen Nachbesserungsbedarf gibt. Der Bundesrat forderte bereits 2022 eine dämpfende Regelung für die Erhöhung von Indexmieten. Auch Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, Indexmieten stärker regulieren zu wollen. Details haben die Regierungspartner dabei allerdings nicht festgelegt. Der Mieterbund plädiert für eine Abschaffung von Indexmietverträgen bei Neuabschlüssen. Bei bestehenden Indexmietverträgen will der Mieterbund die Möglichkeit für Preiserhöhungen begrenzen.

Eine drastische Reform kann allerdings schnell auf den ohnehin schwächelnden Wohnungsneubau durchschlagen. Obwohl die Indexmietverträge insgesamt auf dem Wohnungsmarkt nur ein Nebenschauplatz sind, spielen sie nach Angaben des Instituts der Deutschen Wirtschaft beim Neubau in Großstädten mit angespannten Wohnungsmärkten eine größere Rolle. Der Mieterverein Hamburg berichtet beispielsweise, dass fast die Hälfte aller Neuvermietungen in der Hansestadt bereits eine Indexmiete vorsieht.


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